Digitale Wahlversammlung - Einladung

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Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Digitale Wahlversammlung - Einladung

Beitrag von Ulrich.Römer »

Muss die Einladung zur Wahlversammlung bereits verbindlich den Hinweis auf die digitale Sitzung enthalten oder kann im Vorfeld kurzfristig von Präsenz auf digital gewechselt werden?
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
magdalena.mayer
Beiträge: 88
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Digitale Wahlversammlung - Einladung

Beitrag von magdalena.mayer »

Muss die Einladung zur Wahlversammlung bereits verbindlich den Hinweis auf die digitale Sitzung enthalten …
Ja zwecks Transparenz und m.E. unter Hinweis auf § 20 Absatz 5 SchwbVWO. Der alte BIH-Vordruck kann nicht unverändert übernommen werden für die Einladung zur Video- und Telefonkonferenz. Frage: Kommt evt. neuer Muster-Einladungsvordruck der BIH für diese „Sitzung“ mittels Schaltkonferenz laut § 20 Abs. 5 SchwbVWO?

… kann im Vorfeld kurzfristig von Präsenz auf digital gewechselt werden?
Von Präsenz auf Digital umswitchen könnte womöglich als „Abbruch“ der Wahl angesehen werden, weil zwangsläufige Verzögerungen durch nachgelagerte Briefwahlen - mit dann womöglich vertretungsloser Zeit? Ein Abbruch kommt aber eigentlich nur bei Nichtigkeit in Frage nach der BAG-RSpr. Magdalena Mayer

Aufsatz (Wahlabbruch)
Georg Sendelbeck, AuR 12/2022, S. 524 – 525, Fehler im Wahlausschreiben und einstw. Rechtsschutz zur BR-Wahl
magdalena.mayer
Beiträge: 88
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Digitale Wahlversammlung - Einladung

Beitrag von magdalena.mayer »

NEU Sonderfall Wahlinitiatoren: Für Einladung selbst sind mindestens 3 Wahlberechtigte erforderlich bei erstmaliger SBV-Wahl. Die ersten sechs sbM, die eine Wahl einleiten, wenn noch keine SBV im Betrieb besteht, befinden sich ab der Einleitung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der „aktiven Phase“ (§ 15 Abs. 3a KSchG sinngemäß: „der Kündigungsschutz gilt für die ersten sechs in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer“). Der Kündigungsschutz wurde 2021 von drei auf bis zu sechs „Einladende“ erweitert, um den Wahlschutz zu erhöhen (SuI 5/2022, Seite 5 und 6). Magdalena Mayer
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