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Hinzuziehung der GSBV auf Wunsch der SBV

Verfasst: Mittwoch 16. März 2022, 22:18
von JudahMyles
Hallo Kollegen,

in wieweit ist es gesetzlich geregelt, wenn die örtliche SBV Unterstützung der Gesamt-SBV in Anspruch nimmt.
Bsp.: Es findet eine Verhandlung statt zu dem das Integrationsamt geladen hat, um eine beabsichtigte Kündigung eines
gleichgestellten Mitarbeiters zu verhindern.

Der Mitarbeiter des Integrationsamt ist bemüht neutral zu sein.
Der Betriebsrat weiß nicht so recht wie er sich verhalten soll.
Der Örtlich SB-Vertreter ist noch relativ unerfahren.
Der Arbeitgeber beauftragt einen Rechtsanwalt.

Ich denke es ist vielen klar wie das ausgehen wird.
Meine Anfangsfrage soll bedeuten: habe ich das Recht, lt. SGB IX oder BetrVG, als GSB-Vertreter, wenn die
örtliche SBV es wünscht an dieser Verhandlung teilzunehmen und mit zu verhandeln.

Vielen Dank vorab.

Re: Hinzuziehung der GSBV auf Wunsch der SBV

Verfasst: Donnerstag 17. März 2022, 09:44
von albarracin
Hallo,

eine derartige "Delegierung" der rein örtlichen Zuständigkeit ist nicht durch § 180 Abs. 6 SGB IX gedeckt. Der AG kann die Anwesenheit der GSBV ablehnen.
Die GSBV kann auch nicht bei ihrem eigenen AG eine bezahlte Freistellung für diese "Vertretung" geltend machen.

Auch wenn eine SBV noch relativ "unerfahren" ist, sollte Sie sich Gedanken machen können zur Entschärfung eines evtl. Konfliktes oder aber über alternative Beschäftigungsmöglichkeiten - je nachdem, wie die Problemlage ist - und dies auch ggfs. dem IA schriftlich darzulegen.
Es spricht nichts dagegen, sich vorher mit der GSBV oder anderen erfahreneren anderen SBVen über den Fall und evtl. Lösungsmöglichkeiten auszutauschen.

Wenn der AG mit Anwalt agiert, muß man dem betroffenen AN sowieso unabhängig von allen anderen Fallumständen raten, selbst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

&tschüß
Wolfgang