Hinzuziehung der GSBV auf Wunsch der SBV
Verfasst: Mittwoch 16. März 2022, 22:18
Hallo Kollegen,
in wieweit ist es gesetzlich geregelt, wenn die örtliche SBV Unterstützung der Gesamt-SBV in Anspruch nimmt.
Bsp.: Es findet eine Verhandlung statt zu dem das Integrationsamt geladen hat, um eine beabsichtigte Kündigung eines
gleichgestellten Mitarbeiters zu verhindern.
Der Mitarbeiter des Integrationsamt ist bemüht neutral zu sein.
Der Betriebsrat weiß nicht so recht wie er sich verhalten soll.
Der Örtlich SB-Vertreter ist noch relativ unerfahren.
Der Arbeitgeber beauftragt einen Rechtsanwalt.
Ich denke es ist vielen klar wie das ausgehen wird.
Meine Anfangsfrage soll bedeuten: habe ich das Recht, lt. SGB IX oder BetrVG, als GSB-Vertreter, wenn die
örtliche SBV es wünscht an dieser Verhandlung teilzunehmen und mit zu verhandeln.
Vielen Dank vorab.
in wieweit ist es gesetzlich geregelt, wenn die örtliche SBV Unterstützung der Gesamt-SBV in Anspruch nimmt.
Bsp.: Es findet eine Verhandlung statt zu dem das Integrationsamt geladen hat, um eine beabsichtigte Kündigung eines
gleichgestellten Mitarbeiters zu verhindern.
Der Mitarbeiter des Integrationsamt ist bemüht neutral zu sein.
Der Betriebsrat weiß nicht so recht wie er sich verhalten soll.
Der Örtlich SB-Vertreter ist noch relativ unerfahren.
Der Arbeitgeber beauftragt einen Rechtsanwalt.
Ich denke es ist vielen klar wie das ausgehen wird.
Meine Anfangsfrage soll bedeuten: habe ich das Recht, lt. SGB IX oder BetrVG, als GSB-Vertreter, wenn die
örtliche SBV es wünscht an dieser Verhandlung teilzunehmen und mit zu verhandeln.
Vielen Dank vorab.