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BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers

Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2022, 13:45
von Spoler
Ich möchte auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinweisen:


Lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.09.2021 - Aktenzeichen: 9 AZR 571/20 - begründet
§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung
und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).


Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach nochmals eindeutig die Wichtigkeit der betrieblichen
Interessensvertretungen :!:

BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers

Verfasst: Donnerstag 7. April 2022, 09:55
von Heidi Stuffer
Spoler hat geschrieben: Mittwoch 2. Februar 2022, 13:45 Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach nochmals eindeutig die Wichtigkeit der betrieblichen Interessensvertretungen.
Hallo zusammen,

dazu ausführliche Anmerkung
jurisPR-ArbR 10/2022 Anm. 1

Dr. Euler: „Anders verhält es sich für Mitarbeitervertretungen. Diesen ist in § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX ein durchsetzbares Initiativrecht ausdrücklich zugebilligt worden. Dieser gesetzl. Anspruch folgt für den Betriebsrat nicht nur aus § 80 Abs. 2 BetrVG, sondern direkt aus § 167 Absatz 2 Satz 7 SGB IX. Daraus folgt ein gerichtlich einklagbarer Informations- und Erörterungsanspruch“ (Fabricius in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 167 Rn. 35), dh Anspruch auf Angebot und Durchführung eines BEM.

BAG, 07.09.2021, 9 AZR 571/20
https://dejure.org/2021,36125

Das BAG hat von einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nach Art. 267 Absatz 3 AEUV abgesehen, was von Euler kritisiert wurde.

Beste Grüße
Heidi Stuffer

BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2022, 13:30
von magdalena.mayer
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