vereinfachtes Wahlverfahren § 28 SchwbVWO - Wer hat Erfahrung
Verfasst: Montag 27. Dezember 2021, 21:40
Hallo zusammen,
im Januar müssen wir aufgrund Betriebszusammenlegung und entsprechender Vereinbarung einen neuen BR + SBV wählen. Wir sind unter 50 Menschen mit Behinderung die wählen dürfen. Daher kommt das vereinfachte Wahlverfahren zum Zug. Ebenfalls sind die Mitarbeiter im moment dazu aufgerufen vom Homeoffice aus zu arbeiten (Corona bedingt).
Daher wird wohl §28 SCHwbVWO für uns wichtig da dieser noch bis 19. März gilt. Beim Lesen der Änderung sind mir einige Frage aufgekommen und ich hoffe es kann mir hier jemand helfen
Mein Verständnis zum vereinfachten Wahlverfahren mit Anwendung §28 SchwbVWO
- Aktuelle SBV läd wie (seither auch) min. 3 Wochen vor Ende der Amtszeit zur Wahlversammlung ein
- Die Wahlversammlung selbst kann per Telco oder Videoconnference stattfinden wenn sichergestellt ist das dritte keinen Zugang erhalten. Aufzeichnung etc ist nicht gestattet.
- Wahlleiter wird in der Sitzung durch einfache Mehrheit bestimmt, evtl. werden noch Helfer gewählt
- Prüfung der Wahlberechtigten
- Abstimmung wieviel Stellvertreter
- Wahlvorschäge SBV
- Wahlvorschläge Stellvertrer
- Frage an Kandidaten ob diese sich für die Wahl bereitstellen. (Wenn diese bei der Versammlung dabei sind)
Meiner Meinung nach Endet hier die "Telco/ Videoconference?
Ist meine Annahme richtig das die o.g. Abstimmungen bei eine Videoconference mittels "Handzeichen" bzw. Umfragetool erfolgen können?
So dann machen wir mal bei $11 SchwbVWO weiter.
- Wahlleiter beschliesst die schriftliche Stimmabgabe. (Somit würden alle Wahlberechtigten die Unterlagen unaufgefordert zugesendet bekommen)
- Wahlleiter und Helfer erstellen:
1. das Wahlausschreiben,
2. die Stimmzettel und den Wahlumschläge,
3. eine vorgedruckte Erklärung, die der Wähler oder die Wählerin abgibt,
4. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender Namen und Anschrift der wahlberechtigten Person sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt.
5. Merkblatt zu Punkt 1-4
Somit endet auch §11
Daher Meine Fragen:
Gibt es eine Frist zwichen Wahlversammlung und Versendung der Wahlunterlagen?
Wie berechnet sich der exakte Wahltag? Oder was wird empfohlen?
Wahltag:
"Öffentliche Auszählung"
- Wahlleitung öffnet Umschläge, überprüft die Gültigkeit und danach werden die Stimmzettel (im Umschlag) in die Urne geworfen. 1. Urne SBV, 1. Urne Stellvertreter.
- Auszählung
Benachrichtigung der Gewählten, Bekanntmachung des Wahlergebnisses – verläuft wie im
förmlichen Wahlverfahren....
So nun habe ich einiges zusammen geschrieben und ich hoffe es ist nicht zu chaotisch und ich freue mich über eure Kommentare
im Januar müssen wir aufgrund Betriebszusammenlegung und entsprechender Vereinbarung einen neuen BR + SBV wählen. Wir sind unter 50 Menschen mit Behinderung die wählen dürfen. Daher kommt das vereinfachte Wahlverfahren zum Zug. Ebenfalls sind die Mitarbeiter im moment dazu aufgerufen vom Homeoffice aus zu arbeiten (Corona bedingt).
Daher wird wohl §28 SCHwbVWO für uns wichtig da dieser noch bis 19. März gilt. Beim Lesen der Änderung sind mir einige Frage aufgekommen und ich hoffe es kann mir hier jemand helfen
Mein Verständnis zum vereinfachten Wahlverfahren mit Anwendung §28 SchwbVWO
- Aktuelle SBV läd wie (seither auch) min. 3 Wochen vor Ende der Amtszeit zur Wahlversammlung ein
- Die Wahlversammlung selbst kann per Telco oder Videoconnference stattfinden wenn sichergestellt ist das dritte keinen Zugang erhalten. Aufzeichnung etc ist nicht gestattet.
- Wahlleiter wird in der Sitzung durch einfache Mehrheit bestimmt, evtl. werden noch Helfer gewählt
- Prüfung der Wahlberechtigten
- Abstimmung wieviel Stellvertreter
- Wahlvorschäge SBV
- Wahlvorschläge Stellvertrer
- Frage an Kandidaten ob diese sich für die Wahl bereitstellen. (Wenn diese bei der Versammlung dabei sind)
Meiner Meinung nach Endet hier die "Telco/ Videoconference?
Ist meine Annahme richtig das die o.g. Abstimmungen bei eine Videoconference mittels "Handzeichen" bzw. Umfragetool erfolgen können?
So dann machen wir mal bei $11 SchwbVWO weiter.
- Wahlleiter beschliesst die schriftliche Stimmabgabe. (Somit würden alle Wahlberechtigten die Unterlagen unaufgefordert zugesendet bekommen)
- Wahlleiter und Helfer erstellen:
1. das Wahlausschreiben,
2. die Stimmzettel und den Wahlumschläge,
3. eine vorgedruckte Erklärung, die der Wähler oder die Wählerin abgibt,
4. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender Namen und Anschrift der wahlberechtigten Person sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt.
5. Merkblatt zu Punkt 1-4
Somit endet auch §11
Daher Meine Fragen:
Gibt es eine Frist zwichen Wahlversammlung und Versendung der Wahlunterlagen?
Wie berechnet sich der exakte Wahltag? Oder was wird empfohlen?
Wahltag:
"Öffentliche Auszählung"
- Wahlleitung öffnet Umschläge, überprüft die Gültigkeit und danach werden die Stimmzettel (im Umschlag) in die Urne geworfen. 1. Urne SBV, 1. Urne Stellvertreter.
- Auszählung
Benachrichtigung der Gewählten, Bekanntmachung des Wahlergebnisses – verläuft wie im
förmlichen Wahlverfahren....
So nun habe ich einiges zusammen geschrieben und ich hoffe es ist nicht zu chaotisch und ich freue mich über eure Kommentare