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Freistetellung des SBV

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 15:14
von Concorde_de
Hallo, ich bin ein neu gewählter SBV. Nun sind bei uns in der Firma 65 Menschen schwerbehindert bzw. gleichgestellt.
Da ja erst ab 100 eine komplette Freistellung des SBV nach sich zieht... nun meine Frage .. wie ist es bei 65 ?

Wieviel Zeit wird mir dann rein theoretisch zugesprochen die ich dann mit meinen AG ausshandeln kann ?

Re: Freistetellung des SBV

Verfasst: Mittwoch 15. Dezember 2021, 13:17
von CVedder
Hallo,

das SGB IX trifft dazu keine weiteren Regelungen, es legt nur den Anspruch auf Freistellung im "erforderlichen Umfang" fest.

In der Broschüre "Die Schwerbehindertenvertretung" https://www.bih.de/integrationsaemter/m ... ertretung/ gibt es dazu auf Seite 27 einige Hinweise.

Viele Grüße
Christian Vedder