Seite 1 von 1

Wahl einer Schwerbehinderten Vertretung

Verfasst: Donnerstag 14. November 2013, 13:41
von peter.thiessen
Guten Tag. In unserm Betrieb gibt es nach neuestem Personalstand 10 Schwerbehinderte Mitarbeiter. Deshalb habe ich eine Schwerbehinderten Versammlung einberufen, um einen Wahlvorstand waehlen zu lassen. Obwohl ich alle angeschrieben habe kamen nur 2 Kollegen. Nach der Wahlverordnung ist das zu wenig um einen Wahlvorstand einzusetzen. Die Kollegen sind mit ausnahme der beiden nur schwer zu motivieren. Gibt es eine Moeglichkeit mit Hilfe der beiden interessierten Kollegen eine Vertretung von schwerbehinderten Kollegen im Betriebsrat zu gewaehrleisten.
Was kann ich tun?

Peter Thiessen
Betriebsratsvorsitzender

Wahl einer Schwerbehinderten Vertretung

Verfasst: Montag 18. November 2013, 13:10
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Thiessen,

zur Wahl der SBV gibt es zwei unterschiedliche Verfahren (förmlich oder vereinfacht). Bei 10 Wahlberechtigten und räumlich nicht weit voneinander entfernten Betriebsteilen dürfen Sie das vereinfachte Verfahren zur Wahl durchführen. Die Wahl findet dann im Rahmen einer Wahlversammlung statt zu der alle Wahlberechtigten eingeladen werden. Einen Wahlvorstand gibt es im vereinfachten Verfaren nicht sondern nur einen Wahlleiter. Die Wahlleitung können Sie übernehmen, hierzu genügt einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden. In der Versammlung werden dann Wahlvorschläge gesammelt und die Wahlgänge zur Vertrauensperson und den Stellvertretern durchgeführt.

Eine gültige Wahl haben Sie selbst dann, wenn nur ein Wahlberechtigter zur Wahlversammlung erscheint. Dieser könnte sich selbst vorschlagen und auch sich selbst mit seiner eigenen Stimme wählen.

Viel Erfolg bei der Wahl!

Ulrich Römer