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Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Ampel

Verfasst: Mittwoch 24. November 2021, 18:47
von CVedder
„Inklusion
Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.

Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen. Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.

Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.

Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.

Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen. Wir werden ein Assistenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.

Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen. Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen. Wir unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin. Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.“

Re: Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Ampel

Verfasst: Donnerstag 25. November 2021, 09:04
von matthias.günther
"die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen." . Aha. Dazu bedarf es aber einer weiteren Stärkung der Rechtsstellung der SBV. Weiteren Aufgabenzuwachs ohne bessere gesetzliche Freistellungsmöglichkeiten darf es nicht geben. Hierzu findet sich in der unverbindlichen Absichtserklärung, genannt Koalitionsvertrag, aber kein Wort.
Ohne verbesserte Rechtsstellung der SBV wird es auch schwieriger werden, Interessenten für das Ehrenamt zu gewinnen. Das Interesse ist jetzt schon eher verhalten, was auch oft an mangelnder Akzeptanz der SBV in ihrer Rolle als Interessenvertretung liegt. Da wird regelmäßig seitens vieler Arbeitgeber der § 178 Abs. 2 SGB IX in einem Ausmaß missachtet, das schon Absicht nahelegt. Da werden mit den absurdesten Begründungen erforderliche Schulungen nicht gewährt usw. Das ist abseits von politischem Wunschdenken leider die Realität in vielen Betrieben und Dienststellen. Die wenigsten SBV gehen zum Arbeitsgericht, um ihre Rechte durchzusetzen, weil da auch Angst vor Benachteiligung im eigentlichen Job eine Rolle spielt.

Re: Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Ampel

Verfasst: Sonntag 28. November 2021, 16:21
von Bernhard.Kaiser
Dem ist leider nichts hinzuzufügen . Selbst das Integrationsamt ist einem bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine sonderliche Hilfe.
Ich für meine Person würde schon das eine oder andere Mal das Gericht bemühen. Aber so ohne vorherige Beratung? Und Unterstützung?
Kann man leider nur verlieren. Meine Befürchtung ist es, daß sich die Arbeitgeber auf die integrationsämter verlassen können.
Und die SBV auch dadurch nicht die notwendige Anerkennung in den Unternehmen erlangt.
Gesetze als frommer Wunsch haben keinen Wert.

Re: Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Ampel

Verfasst: Montag 29. November 2021, 10:29
von albarracin_01
Guten Tag,

auch ich gebe erst mal auf die warmen Worte nicht viel. Im BMAS sind immer noch dieselben zuständigen Menschen, die vor zwei Jahren mit der "Novellierung" der VersmedV einen Generalangrif auf die Rechte behinderter Menschen gefahren haben.

Und ja, auch ich war als SBV schon vor dem Arbeitsgericht und mußte erleben, daß die Entscheidung solange verschleppt wurde, bis entweder der Fall erledigt war oder aber der Betrieb noch "nachbessern" konnte. Am Ende sah dann das Gericht kein "Rechtsschutzbedürfnis" mehr, auch nicht für die Zukunft und mein Arbeitgeber grinste sich eins.