Klärung Schichtarbeit im BEM

Antworten
Denji

Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von Denji »

Hallo,

kurz vorweg, ein Kollege ist seit ca. 2 Jahren gleichgestellt und arbeitet im 2-Schicht-Betrieb inkl. Sonntagsbeschäftigung. Nach längerer Krankheit und bald abgeschlossener Wiedereingliederung fordert der AG die Aufnahme des Schichtbetriebes für den Kollegen. Die Besonderheiten der behinderungsbedingten Gleichstellung lassen für ihn aber keinen Schichtbetrieb mehr zu.

EDIT: Es wurde schon deutlich gemacht, das der Kollege im kommenden BEM die Schichtarbeit akzeptieren soll, da der AG dies auch als Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Wiedereingliederung fordert.

Laut §164 Abs. 4 kann im "Einzelfall" eine behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit Maßgabe bestehen, den Kollegen von der Schichtarbeit zu befreien. Der Kollege hatte bereits ein BEM. Er hat mit dem AG, dem BR und auch der SBV über den Umstand gesprochen und leider von keiner Partei konkrete Unterstützung erhalten. Der Betriebsarzt wurde noch nicht mit einbezogen.

Fällt er durch seine Gleichstellung auch unter §164 SGB und wer entscheidet so einen Einzelfall? Sollte der Kollege sich bei fehlender Unterstützung dann an das Integrationsamt wenden?
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

natürlich gilt § 164 Abs. 4 SGB IX auch für einen gleichgestellten AN. Wenn dieser AN keine Schichtarbeit mehr leisten kann, dann kann er sehr wohl aufgrund dieser Vorschrift verlangen, von Schichtarbeit befreit zu werden. Will der AG die Befreiung verweigern, muß er sehr detailliert darlegen, warum die Befreiung für ihn absolut unzumutbar wäre. Kann der AG das nicht darlegen, dann sollte der AN seine Arbeitskraft im Rahmen der behinderungsbedingt eingeschränkten Arbeitszeit anbieten und somit den AG in "Annahmeverzug" gem. § 615 BGB setzen.

Bist Du denn schon mal auf die Idee gekommen, für diesen AN aufgrund der offen erkennbaren "Schwierigkeiten ein Inklusionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX zu verlangen?
&Tschüß
Wolfgang
Denji

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von Denji »

Vielen lieben Dank für die Antwort,

der BR zeigt eher kein Interesse und war auch beim 1ten BEM nicht dabei. Die SBV war anwesend, ist aber nicht darauf eingegangen bzw. soll gar nichts gesagt haben. Also doch eher merkwürdig... Der Kollege hat nun den Wunsch, mich zusätzlich als Vertrauensperson mit zum BEM zu nehmen, da er wohl auch beim letzten BEM sehr aufgeregt war und nicht viel sagen konnte bzw. mochte was für mich aber kein Problem darstellt. Gleichzeitig möchte ich den Kollegen beim Gespräch mit dem AG auch nicht "ins Verderben reißen". Ich gehe natürlich davon aus, der AG hat sicher das Recht auf objektive Prüfung der Sachlage und wird sicher mit Hinzuziehung des Betriebsarztes argumentieren.

Da es hier ja noch kein Inklusionsverfahren gibt, welches sicher bei weiterem nicht reagieren des BR und der SBV sinnvoll wäre, kann der Kollege bis zu dem Verfahren auf leidensgerechte Arbeitszeit bestehen ohne abgemahnt zu werden?
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

in welcher Funktion sollst Du als Beistand teilnehmen, wenn Du anscheinend weder BR-Mitglied noch SBV bist? Hat der betroffene AN Rechtsschutz im Sozialrecht - zB durch Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Eine Begleitung durch eine Vertrauensperson ist zwar grundsätzlich möglich, nicht aber eine rechtliche Vertretung. Und angesichts Deiner offensichtlichen Kenntnislücken solltest Du Dich schon fragen, ob Du wirklich für eine Begleitung geeignet bist. Es gibt nunmal sehr oft einen großen Unterschied zwischen "gut gemeint" und "gut gemacht".

Die Rechte aus § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX sind individualrechtliche Ansprüche und können von jedem schwerbehinderten/gleichgestellten AN auch individuell geltend gemacht werden.
Ebenso kann der betroffene AN selbst den AG auffordern, seiner gesetzlichen Pflicht aus § 167 Abs. 1 SGB IX zur Einleitung eines Inklusionsverfahrens nachzukommen. Ggfs. kann ein betroffener AN selbst Kontakt zu Integrationsamt oder Integrationsfachdienst aufnehmen, wenn der AG seiner Pflicht nicht nachkommt.
&Tschüß
Wolfgang
Denji

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von Denji »

Ich wäre nur Vertrauensperson und ja Du hast recht, es war von meiner Seite wohl doch eher "nur" gut gemeint. Der Kollege hat sich mit mir heute nochmal an unseren BR gewendet und man möchte zusammen mit dem AG und der SBV neu prüfen und ggf. einen neuen passenden Arbeitsplatz finden. Klingt schonmal ganz gut.

Das BR Thema finde ich dennoch recht spannend und ich werde mich mal intensiver damit beschäftigen. Vielleicht wird dann später aus gut gemeint tatsächlich gut gemacht. :)
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

was meinst Du mit "Vertrauensperson"?
Als Vertrauensperson wird normalerweise die/der Schwerbehindertenvertreter*in bezeichnet. Hast Du eine Funktion in SBV oder BR?
&Tschüß
Wolfgang
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von matthias.günther »

Er meint wohl die Teilnahme als Vertrauensperson im Sinne des neu eingefügten § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX:
"Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen."
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Klärung Schichtarbeit im BEM

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

das hier
Teilnahme als Vertrauensperson im Sinne des neu eingefügten § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX:
vermute ich zwar auch, trotzdem wäre es für eine fundierte Antwort gut, Klarheit zu haben.
&Tschüß
Wolfgang
Antworten