Seite 1 von 1

Arbeitserprobung Produktionsbetrieb

Verfasst: Freitag 27. August 2021, 10:08
von pille
Hallo,

ein Kollege der gleichgestellt ist soll auf einem Arbeitsplatz
zur Arbeitserprobung eingesetzt werden.

Ist die SBV bereits bei Arbeitserprobungen zu beteiligen oder
erst wenn die endgültige Umbesetzung stattfindet ?

Re: Arbeitserprobung Produktionsbetrieb

Verfasst: Freitag 27. August 2021, 11:41
von Didi
Hallo,
meines Wissens hat der MA mit Erwerb der Gleichstellung das Recht, die SBV hin zu zu ziehen so fern er dies wünscht und der SBV den Auftrag erteilt.

Re: Arbeitserprobung Produktionsbetrieb

Verfasst: Freitag 27. August 2021, 15:30
von albarracin_01
Hallo,

bereits die Absicht der Arbeitserprobung ist eine informations- und anhörungspflichtige Angelegenheit gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
Und es spielt bei diesen Angelegenheiten keine Rolle, ob der/die Betroffene die Unterrichtung der SBV ausdrücklich wünscht.