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Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Montag 31. Mai 2021, 23:14
von StefanBausche
Eine rechtliche Frage
Meine Arbeitgeberin kümmert sich nicht um eine neueinstellung eine(r) schwerbehindertenvertretung obwohl meine Arbeitsstelle bis Ende Dezember 2020 eine schwerbehindertenvertretung hatte.
Ich weiss nicht ob das Gesetzlich rechtens ist.
Meine Arbeitsstelle hat min. 5 Menschen mit Mindestens ein GDB von 40 oder 50
Re: Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Dienstag 1. Juni 2021, 10:44
von albarracin_01
Guten Tag,
eine Schwerbehindertenvertretung wird nicht vom Arbeitgeber "eingestellt". Die Schwerbehindertenvertretung ist ein Wahlamt und wird von den Betroffenen gewählt.
Wenn es eine Schwerbehindertenvertretung gab, hätte diese bei Ausscheiden oder Niederlegung des Amtes eine Neuwahl einleiten müssen.Es stellt sich daher die Frage, ob die letzte Schwerbehindertenvertretung (und ggfs. die gewählte Stellvertretung) überhaupt das Amt niedergelegt hat oder aber "nur" momentan amtsunfähig ist - zB wegen Langzeiterkrankung.
Wenn die bisherige Schwerbehindertenvertretung daber keine Neuwahl eingeleitet getan hat und das Amt erloschen ist, ist es Sache der Wahlberechtigten selbst, von BR/PR oder dem Integrationsamt, eine Wahl einzuleiten.
Der Arbeitgeber selbst darf und kann keine Wahl rechtsgültig einleiten, er darf aber natürlich eine Wahl allgemein unterstützen ohne Einfluß auf das Wahlergebnis zu nehmen.
Übrigens, behinderte Menschen mit einem GdB 40 ohne Gleichstellung zählen nicht zu den Wahlberechtigten und auch nicht zum "Schwellenwert von mindestens 5 Wahlberechtigten.