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Proaktive Anfrage des AG über XING

Verfasst: Mittwoch 19. Mai 2021, 11:37
von Dorit.Wahl
Hallo in die Runde,

ich bin in meiner Funktion als Vertrauensperson von unserer Personalabteilung angsprochen worden mit folgender Frage:
Ein Mensch wurde proaktiv von HR über XING angesprochen, Profil würde passen ob er Interesse an einem Job bei uns in der Firma hätte. Es gab auch ein erstes telefonisches Gespräch in dem der Bewerber sagte, dass bei ihm eine Behinderung vorliegt. Im Laufe des Gespräches sagte der Bewerber allerdings selbst, dass die Stelle nicht für ihn von Interesse ist.

Wie verhält es sich jetzt mit einer/der arbeitgeberseitigen Rückmeldung? Es war in dem Sinne ja keine Bewerbung und im Gespräch hatte er ja von sich aus gesagt, dass die Position inhaltlich nicht interessant für ihn ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen :) Falls was unklar sein sollte bitte nachfragen!
Sonnige Grüße,
Dorit

Re: Proaktive Anfrage des AG über XING

Verfasst: Dienstag 29. Juni 2021, 12:34
von matthias.günther
Hallo, auf eine "Bewerbung" i. S. v. § 164 SGB IX kommt es nicht an. Die SBV ist wegen § 164 Abs. 1 S. 1 i. V. m. S. 6 SGB IX an dem gesamten Verfahren der Prüfung nach S. 1 zu beteiligen. Dazu gehört mMn auch eine Info an die SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX iVm § 164 Abs. 4 S. 6 SGB IX, wenn der AG selber auf potentielle Interessenten für offene Stellen zugegangen ist, unabhängig vom Ergebnis dieses Rekrutierungsversuchs.

Re: Proaktive Anfrage des AG über XING

Verfasst: Mittwoch 21. Juli 2021, 11:56
von Dorit.Wahl
Lieben Dank für die Rückmeldung und sorry für die späte Reaktion.

Die Herausforderung in diesem Fall ist ja, dass der AG keine Chance hatte 'während dem Bewerbungsverfahren' die SBV mit einzubinden. Der Bewerber hat im ersten Telefonat erwähnt, dass er einen GdB hat und im selben Telefonat aber auch selbst gesagt, dass die ausgeschriebene Stelle nicht für ihn in Frage kommt (wie gesagt er ist proaktiv vom AG angesprochen worden und hat sich nicht selbst beworben).

Die Frage die der AG nun an die SBV gestellt hatte war ob hier jetzt im Nachgang was zu beachten ist auf Grund des GdB - bei einem Kandidaten ohne GdB würde in so einem Fall bspw. keine Absage verschickt werden.

Danke & Grüße, Dorit