Verletzt Bericht der SBV zu einer Aussetzung die Schweigepflicht des PR?
Verfasst: Montag 3. Mai 2021, 14:33
Hallo zusammen,
ich habe als SBV die gleichgestellten und schwerbehinderten Kollegen über die die Aussetzung eines Beschlusses des PR zu 3 Personalvorlagen informiert (ohne Namensnennungen).
Zu diesen Kollegen gehört auch der geschäftsführende PR, der nun die Frage in den Raum gestellt hat, ob gemäß NPersVG § 9 (s. u.) ich als SBV darüber die Kollegen so hätte überhaupt informieren dürfen.
Weitere Hintergründe sind, dass aus den gleichen Gründen wie in diesem Fall eine zweite Aussetzung möglich werden könnte und gleichzeitig an der ersten Aussetzung vom Fachgebietsleiter des betroffenen Amtes insofern Kritik geübt wurde, dass hierdurch ja überlastete Kollegen noch weiter belastet werden, so dass ich gerne auch um Feedback meiner "Klienten" für meine zukünftigen Interessensabwägung gebeten habe.
Danke für eine Einschätzung,
Mark
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar 2016
§ 9 Schweigepflicht
(1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, müssen über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen bewahren, soweit diese nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
ich habe als SBV die gleichgestellten und schwerbehinderten Kollegen über die die Aussetzung eines Beschlusses des PR zu 3 Personalvorlagen informiert (ohne Namensnennungen).
Zu diesen Kollegen gehört auch der geschäftsführende PR, der nun die Frage in den Raum gestellt hat, ob gemäß NPersVG § 9 (s. u.) ich als SBV darüber die Kollegen so hätte überhaupt informieren dürfen.
Weitere Hintergründe sind, dass aus den gleichen Gründen wie in diesem Fall eine zweite Aussetzung möglich werden könnte und gleichzeitig an der ersten Aussetzung vom Fachgebietsleiter des betroffenen Amtes insofern Kritik geübt wurde, dass hierdurch ja überlastete Kollegen noch weiter belastet werden, so dass ich gerne auch um Feedback meiner "Klienten" für meine zukünftigen Interessensabwägung gebeten habe.
Danke für eine Einschätzung,
Mark
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar 2016
§ 9 Schweigepflicht
(1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, müssen über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen bewahren, soweit diese nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.