§ 165 SGB IX und Überqualifikation
Verfasst: Freitag 23. April 2021, 11:20
Hallo,
mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) verweigert wiederholt einer gleichgestellten Mitarbeitenden mit der Ausbildung Indstriekauffrau eine Einladung zu Bewerbungsgesprächen, die im Anforderungsprofile eine Ausbildung als Bürokauffrau/Kauffrau für Büromanagment erwarten.
Einen offensichtlicheren Verstoß gegen § 165 SGB IX kann ich mir kaum vorstellen, aber mein Arbeitgeber argumetiert mit Bezug auf ein BAG-Urteil (BAG Urteil vom 20. Januar 2016 – 8 AZR 194/14l, die Bewerberin sei mit Ihrer Ausbildung gegenüber einer Bürokauffrau "überqualifiziert", ohne auf weitere Details des Anforderungsprofils einzugehen.
In diesem Urteil geht es aber um einen Fall, in dem nach DQR-Einteilung ein Levelsrpung vorliegt (Bewerber hat Universitätsabschluss, Stelle ist für FH ausgeschrieben), während nach DQR-Einteilung die kaufmännischen Berufe mit 3jähriger Ausbildung den gleichen Level zugeordnet sind.
Außerdem wird im Urteil ausdrücklich betont, der Arbeitgeber KANN eine solche Überqualifizieurng als Grund der Nicht-Einladung nutzen insb.aus personalpolitischen Gründen im Rahmen einer nachhaltigen Personalplanung. Ironie am Rande: Seit schon fast Jahrzehnten verweigert sich mein Arbeitgeber, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen.
Meine beiden Fragen lauten:
Gibt es irgendwelche weitere Quellen, die belegen oder widerlegen können, dass Industriekaufleute gegenüber Bürokaufleuten "überqualifiziert" sind?
Gibt es weitere Gründe, die das Verhalten meines Arbeitgebers einer rechtlichen Prüfung standhalten ließen?
mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) verweigert wiederholt einer gleichgestellten Mitarbeitenden mit der Ausbildung Indstriekauffrau eine Einladung zu Bewerbungsgesprächen, die im Anforderungsprofile eine Ausbildung als Bürokauffrau/Kauffrau für Büromanagment erwarten.
Einen offensichtlicheren Verstoß gegen § 165 SGB IX kann ich mir kaum vorstellen, aber mein Arbeitgeber argumetiert mit Bezug auf ein BAG-Urteil (BAG Urteil vom 20. Januar 2016 – 8 AZR 194/14l, die Bewerberin sei mit Ihrer Ausbildung gegenüber einer Bürokauffrau "überqualifiziert", ohne auf weitere Details des Anforderungsprofils einzugehen.
In diesem Urteil geht es aber um einen Fall, in dem nach DQR-Einteilung ein Levelsrpung vorliegt (Bewerber hat Universitätsabschluss, Stelle ist für FH ausgeschrieben), während nach DQR-Einteilung die kaufmännischen Berufe mit 3jähriger Ausbildung den gleichen Level zugeordnet sind.
Außerdem wird im Urteil ausdrücklich betont, der Arbeitgeber KANN eine solche Überqualifizieurng als Grund der Nicht-Einladung nutzen insb.aus personalpolitischen Gründen im Rahmen einer nachhaltigen Personalplanung. Ironie am Rande: Seit schon fast Jahrzehnten verweigert sich mein Arbeitgeber, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen.
Meine beiden Fragen lauten:
Gibt es irgendwelche weitere Quellen, die belegen oder widerlegen können, dass Industriekaufleute gegenüber Bürokaufleuten "überqualifiziert" sind?
Gibt es weitere Gründe, die das Verhalten meines Arbeitgebers einer rechtlichen Prüfung standhalten ließen?