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Arbeitsplatz Versetzung
Verfasst: Freitag 11. Oktober 2013, 16:41
von Anonymous
Hallo,
kann der AG ein SB-MA ohne den SBV den MA Versetzen ?
Wie ist die Regelung oder das Gesetz?
Vielen Dank.
Arbeitsplatz Versetzung
Verfasst: Montag 14. Oktober 2013, 12:15
von albarracin_01
Guten Tag,
natürlich kann der AG einen schwerbehinderten/gleichgestellten AN nicht versetzen, ohne vorher die SBV gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX informiert und angehört zu haben.
Hier scheint eine Grundlagenschulung dringend nötig zu sein, denn diese Vorschrift gehört zum grundlegenden Handwerkszeug einer SBV.
Eine Nichtanhörung der SBV stellt für den BR/PR einen Ablehnungsgrund dar.
MfG
WHoepfner