Hallo,
kann der AG ein SB-MA ohne den SBV den MA Versetzen ?
Wie ist die Regelung oder das Gesetz?
Vielen Dank.
Arbeitsplatz Versetzung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Arbeitsplatz Versetzung
Guten Tag,
natürlich kann der AG einen schwerbehinderten/gleichgestellten AN nicht versetzen, ohne vorher die SBV gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX informiert und angehört zu haben.
Hier scheint eine Grundlagenschulung dringend nötig zu sein, denn diese Vorschrift gehört zum grundlegenden Handwerkszeug einer SBV.
Eine Nichtanhörung der SBV stellt für den BR/PR einen Ablehnungsgrund dar.
MfG
WHoepfner
natürlich kann der AG einen schwerbehinderten/gleichgestellten AN nicht versetzen, ohne vorher die SBV gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX informiert und angehört zu haben.
Hier scheint eine Grundlagenschulung dringend nötig zu sein, denn diese Vorschrift gehört zum grundlegenden Handwerkszeug einer SBV.
Eine Nichtanhörung der SBV stellt für den BR/PR einen Ablehnungsgrund dar.
MfG
WHoepfner
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang