Ist bei Grundsicherung und 60 / G Nachweis für rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich
Verfasst: Donnerstag 22. April 2021, 11:09
Hallo,
ich bin voll erwerbsgemindert bis zur Altersrente, gdb 60/G, Grundsicherung;-
das Haus in dem ich wohne wird verwertet;- muss mir eine neue Wohnung suchen;-
ich nutze den Rollstuhl in der Wohnung, das ich alleine und unahängig leben kann;-
Wohnungsberechtigungsschein für rollstuhlgerechte Wohnung liegt vor;-
das Grundsicherungsamt wünscht ein Gutachten, das ich in der Wohnung einen Rollstuhl benötige,
zwecks Finazierung einer rollstuhlgerechten Wohnung;-
Ist trotz Wohnungsberechtungsschein und Schwerbehindertenausweis,
nochmals ein Gutachten erforderlich?
MfG
ich bin voll erwerbsgemindert bis zur Altersrente, gdb 60/G, Grundsicherung;-
das Haus in dem ich wohne wird verwertet;- muss mir eine neue Wohnung suchen;-
ich nutze den Rollstuhl in der Wohnung, das ich alleine und unahängig leben kann;-
Wohnungsberechtigungsschein für rollstuhlgerechte Wohnung liegt vor;-
das Grundsicherungsamt wünscht ein Gutachten, das ich in der Wohnung einen Rollstuhl benötige,
zwecks Finazierung einer rollstuhlgerechten Wohnung;-
Ist trotz Wohnungsberechtungsschein und Schwerbehindertenausweis,
nochmals ein Gutachten erforderlich?
MfG