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Anhörung zu einer Kündigung

Verfasst: Dienstag 30. März 2021, 10:42
von Ebonie
Gestern habe ich eine Anhörung zur Kündigung eines Mitarbeiter bekommen.
Mir als SBV sowie der Geschäftsführung war nicht bekannt, dass der Mitarbeiter einen GdB von 30 hat.
Ihm wurde bereits gekündigt (was auch berechtigt war) und jetzt kam eine Klage und ich bekam die
Anhörung.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Bei der Stellungnahme steht der Satz
"Es wird keine Stellungnahme abgegeben, die Äußerung ist abschließend.
Stimmt man mit diesem Satz der Kündigung zu?

Re: Anhörung zu einer Kündigung

Verfasst: Dienstag 30. März 2021, 11:10
von CVedder
Hallo Ebonie,

im Grunde genommen wird mit dieser Haltung/Aussage der Kündigung von Seiten der Schwerbehindertenvertretung zugestimmt.
Aber warum äußern Sie sich so und beziehen nicht eindeutig Stellung in die eine oder andere Richtung?

Viele Grüße
Christian Vedder

Re: Anhörung zu einer Kündigung

Verfasst: Dienstag 30. März 2021, 12:12
von matthias.günther
Hallo, das ist eine der häufig gestellten Fragen im Aufbaukurs "Mitwirken bei Personalentscheidungen". Für eine Zustimmung/Ablehnung der SBV gibt es keine Rechtsgrundlage.
Bewährt hat sich z. B. die Formulierung "... hält die SBV die Kündigung für gerechtfertigt / nicht gerechtfertigt" (in dem Fall sollte die SBV Chancen und Alternativen für eine Weiterbeschäftigung aufzeigen können) als Abschluss einer Stellungnahme im Kündigungsschutzverfahren.
Umfangreiche Hinweise zur Mitwirkung bei Personalentscheidungen enthält die BIH-Broschüre "ZB spezial - Die Schwerbehindertenvertretung", insbesondere auch zur Prävention und zum besonderen Kündigungsschutz. Gibts zum Herunterladen via integrationsaemter.de

Re: Anhörung zu einer Kündigung

Verfasst: Dienstag 30. März 2021, 17:44
von albarracin_01
Hallo,

solange "nur" ein GdB 30 (ohne Gleichstellung) besteht, ist die SBV nicht zuständig und sollte sich mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit nicht weiter äußern.