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Konzernregelung Dienstwagen / Zuständigkeit

Verfasst: Donnerstag 18. März 2021, 09:32
von jumanji
Hallo zusammen,

ich bin arbeite in einem Gesundheitskonzern mit viele Kliniken und verschiedenen Servicegesellschaften.Seitens des Gesundheitskonzern, gibt es eine Konzernregelung Dienstwagen, in dem die Nutzung usw. geregelt ist. Ich bin unter anderem die Schwerbehindertenvertretung einer einzelnen Servicegesellschaft. Die Konzernregelung Dienstwagen unterliegt eine forlaufenden Anpassung. In meiner Servicegesellschaft befinden sich Schwerbehinderte, die einen Dienstwagen haben. Wer ist bei der Änderung der Konzerndienstwagenregelung zu informieren und zu unterrichten, die Konzernschwerbehindertenvertretung oder die einzelne Schwerbehindertenvertretung der jeweiligen Kliniken oder Servicegesellschaften?

Danke für die Hilfe :)

Gruß,

jumanji

Re: Konzernregelung Dienstwagen / Zuständigkeit

Verfasst: Donnerstag 18. März 2021, 11:15
von albarracin_01
Hallo,

wenn es um eine Konzern-Betriebsvereinbarung geht, ist selbstverständlich die KSBV zuständig. Ob und wie dann in der Angelegenheit ein Austausch mit den örtlichen SBVen stattfindet, entscheidet die KSBV.