Hallo zusammen,
ich bin arbeite in einem Gesundheitskonzern mit viele Kliniken und verschiedenen Servicegesellschaften.Seitens des Gesundheitskonzern, gibt es eine Konzernregelung Dienstwagen, in dem die Nutzung usw. geregelt ist. Ich bin unter anderem die Schwerbehindertenvertretung einer einzelnen Servicegesellschaft. Die Konzernregelung Dienstwagen unterliegt eine forlaufenden Anpassung. In meiner Servicegesellschaft befinden sich Schwerbehinderte, die einen Dienstwagen haben. Wer ist bei der Änderung der Konzerndienstwagenregelung zu informieren und zu unterrichten, die Konzernschwerbehindertenvertretung oder die einzelne Schwerbehindertenvertretung der jeweiligen Kliniken oder Servicegesellschaften?
Danke für die Hilfe
Gruß,
jumanji
Konzernregelung Dienstwagen / Zuständigkeit
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Konzernregelung Dienstwagen / Zuständigkeit
Hallo,
wenn es um eine Konzern-Betriebsvereinbarung geht, ist selbstverständlich die KSBV zuständig. Ob und wie dann in der Angelegenheit ein Austausch mit den örtlichen SBVen stattfindet, entscheidet die KSBV.
wenn es um eine Konzern-Betriebsvereinbarung geht, ist selbstverständlich die KSBV zuständig. Ob und wie dann in der Angelegenheit ein Austausch mit den örtlichen SBVen stattfindet, entscheidet die KSBV.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang