ich bin arbeite in einem Gesundheitskonzern mit viele Kliniken und verschiedenen Servicegesellschaften.Seitens des Gesundheitskonzern, gibt es eine Konzernregelung Dienstwagen, in dem die Nutzung usw. geregelt ist. Ich bin unter anderem die Schwerbehindertenvertretung einer einzelnen Servicegesellschaft. Die Konzernregelung Dienstwagen unterliegt eine forlaufenden Anpassung. In meiner Servicegesellschaft befinden sich Schwerbehinderte, die einen Dienstwagen haben. Wer ist bei der Änderung der Konzerndienstwagenregelung zu informieren und zu unterrichten, die Konzernschwerbehindertenvertretung oder die einzelne Schwerbehindertenvertretung der jeweiligen Kliniken oder Servicegesellschaften?
Danke für die Hilfe
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Gruß,
jumanji