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betriebsbedingten Kündigung

Verfasst: Sonntag 14. März 2021, 06:28
von Samako
Hallo,
der Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht ist am 24.02.2021 bei der Schwerbehindertenstelle eingegangen. Es ist aber noch nicht entschieden, ende April, Anfang Mai könnte die Entscheidung fallen. Eine Bestätigung schreiben bereits erhalten.

Ich werde im April 60 Jahre alt und arbeite seit 14 Jahren ein Unternehmer, der in Frankfurt ansässig ist.
Ich habe neulich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.

Schwerbehindert-Antrag ist noch nicht abgeschlossen!
Kann er Arbeitgeber trotz "Schwerbehindert Antrag" eine Kündigung aussprechen?
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist nämlich die Schwerbehinderung zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, oder?

Re: betriebsbedingten Kündigung

Verfasst: Sonntag 14. März 2021, 10:01
von albarracin_01
Hallo,

bei Zugang eines Antrags auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt am 24.02.21 beginnt der vorläufige Kündigungsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX erst am 18.03.21

Re: betriebsbedingten Kündigung

Verfasst: Montag 15. März 2021, 09:06
von Jürgen61
Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags - Wahrung der Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX durch telefonische Antragstellung - Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes zu einer krankheitsbedingten Kündigung
Gericht:LAG Niedersachsen 11. Kammer
Aktenzeichen:11 Sa 225/18
Urteil vom:23.10.2018
Grundlage:SGB I § 16 / SGB IX § 2 Abs. 3 / SGB IX § 60 Abs. 1 / SGB IX § 69 Abs. 1 S 2 / SGB IX § 85 / SGB IX § 90 Abs. 2a

Leitsatz:
Die vom BAG als Vorfrist verstandene Frist von 3 Wochen gem. § 90 Abs. 2a, § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird auch durch die mündliche bzw. telefonische Stellung eines Gleichstellungsantrags gewahrt.

Fortsetzung/Langtext

Rechtsweg:ArbG Braunschweig, Urteil vom 31. Januar 2018 - 4 Ca 136/17
BAG, Urteil vom 28.03.2019 - 2 AZR 513/18 - sonstige Erledigung: Vergleich

Quelle:Justizportal des Landes Niedersachsen

Referenznummer:R/R8163
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Informationsstand: 22.08.2019
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Gruß Jürgen