Seite 1 von 1

Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt

Verfasst: Samstag 13. März 2021, 20:43
von Bruce
Vorweg: Das Verhältnis Vorgesetzter – schwerbehinderter Arbeitnehmer ist angespannt.
Bundesland: Bayern

Der Vorgesetzte kommuniziert direkt mit dem Integrationsamt. Er stellt sich auf den Standpunkt bzw. behauptet, es wäre so, dass alle Kommunikation und Abstimmungen nur zwischen dem Unternehmen (also ihm) und dem Integrationsamt laufen. Ich kann mich also (nur) an ihn wenden/mit ihm besprechen, was aus meiner Sicht sinnvoll wäre. Dann stimmt er sich mit dem Integrationsamt ab und ich bekomme von ihm ein Ergebnis mitgeteilt.
Ich habe keinen Kontakt zu einem Sachbearbeiter im Integrationsamt. Ich kann entsprechend auch nicht prüfen, ob die in den Raum gestellten Sachverhalte aus meiner Sicht korrekt sind oder ob z. B. mein Bedarf so formuliert wurde, wie ich es für sinnvoll halte. Ich kann entsprechend auch nicht selbst mit dem Sachbearbeiter diskutieren/argumentieren.

Ist die Darstellung meines Vorgesetzten so korrekt? Ein Link zum Thema "Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt" wäre natürlich auch schon hilfreich.
Danke vorab.

Re: Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt

Verfasst: Mittwoch 23. Juni 2021, 09:32
von WernerHänsel
Die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt sollte mit der Schwerbehindertenvertretung/Vertrauensperson(Arbeitnehmer), Inklusionsbeauftragten(Arbeitgeber) und schwerbehinderter Person erfolgen.
Das hier einer allein tätig wird, ist so nicht gewollt vom Gesetzgeber. Soweit ich richtig informiert bin.