Mehrfachanrechnung
Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 13:07
Wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auf mehr als einen Schwerbehindertenpflichtplatz angerechnet wird und der Arbeitgeber sich nicht oder wenig um seine Pflichten gegenüber dem Schwerbehinderten kümmert, kann dann der Schwerbehinderte erwirken, dass die Mehrfachanerkennung rückgängig gemacht wird?
Bzw. bestehen aufgrund der Mehrfachanrechnung nicht auch erhöhte Anforderungen an den Arbeitgeber, sich besonders mit dem Behinderten und seinen Ansprüchen auseinanderzusetzen?
Oder ist es einfach so, dass die Agentur für Arbeit die Mehrfachanrechnung als "letztes Mittel" (Bonbon) nutzt, um einen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer in ein festes Angestelltenverhältnis zu bekommen?
Haben Arbeitnehmer, die auf mehr als einen Schwerbehindertenpflichtplatz angerechnet werden, einen nochmals erhöhten Kündigungsschutz bzw. schaut hier das Integrationsamt besonders genau hin?
Im konkreten Fall hat sich der Arbeitnehmer selbst um die Mehrfachanrechnung gekümmert; die Mehrfachanrechnung bestand schon bei der vorherigen Anstellung und wurde in das neue Anstellungsverhältnis übertragen.
Bzw. bestehen aufgrund der Mehrfachanrechnung nicht auch erhöhte Anforderungen an den Arbeitgeber, sich besonders mit dem Behinderten und seinen Ansprüchen auseinanderzusetzen?
Oder ist es einfach so, dass die Agentur für Arbeit die Mehrfachanrechnung als "letztes Mittel" (Bonbon) nutzt, um einen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer in ein festes Angestelltenverhältnis zu bekommen?
Haben Arbeitnehmer, die auf mehr als einen Schwerbehindertenpflichtplatz angerechnet werden, einen nochmals erhöhten Kündigungsschutz bzw. schaut hier das Integrationsamt besonders genau hin?
Im konkreten Fall hat sich der Arbeitnehmer selbst um die Mehrfachanrechnung gekümmert; die Mehrfachanrechnung bestand schon bei der vorherigen Anstellung und wurde in das neue Anstellungsverhältnis übertragen.