Seite 1 von 1

Mehrfachanrechnung

Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 13:07
von Bruce
Wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auf mehr als einen Schwerbehindertenpflichtplatz angerechnet wird und der Arbeitgeber sich nicht oder wenig um seine Pflichten gegenüber dem Schwerbehinderten kümmert, kann dann der Schwerbehinderte erwirken, dass die Mehrfachanerkennung rückgängig gemacht wird?
Bzw. bestehen aufgrund der Mehrfachanrechnung nicht auch erhöhte Anforderungen an den Arbeitgeber, sich besonders mit dem Behinderten und seinen Ansprüchen auseinanderzusetzen?
Oder ist es einfach so, dass die Agentur für Arbeit die Mehrfachanrechnung als "letztes Mittel" (Bonbon) nutzt, um einen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer in ein festes Angestelltenverhältnis zu bekommen?
Haben Arbeitnehmer, die auf mehr als einen Schwerbehindertenpflichtplatz angerechnet werden, einen nochmals erhöhten Kündigungsschutz bzw. schaut hier das Integrationsamt besonders genau hin?

Im konkreten Fall hat sich der Arbeitnehmer selbst um die Mehrfachanrechnung gekümmert; die Mehrfachanrechnung bestand schon bei der vorherigen Anstellung und wurde in das neue Anstellungsverhältnis übertragen.

Re: Mehrfachanrechnung

Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 14:27
von albarracin_01
Guten Tag,

zwischen der "Mehrfachanrechnung" und dem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers gibt es keinen Zusammenhang. Die "Mehrfachanrechnung" ist nur ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung von Einstellungen bzw. der Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen.
Auch beinhaltet eine "Mehrfachanrechnung" außer der Abgabe keinerlei sonstige Rechtsfolgen.

Wenn der AG sich nicht um seine Pflichten kümmert und Probleme am Arbeitsplatz bestehen, sollte sich der schwerbehinderte AN an seine (soweit vorhanden) Arbeitnehmervertretungen wenden oder aber direkt ans Integrationsamt.

Re: Mehrfachanrechnung

Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 15:12
von Bruce
Danke. Das war eine hilfreiche Antwort.

Re: Mehrfachanrechnung

Verfasst: Montag 6. März 2023, 06:10
von Bruce
Mir ist aufgefallen, dass hier empfohlen wird, sich direkt an das Integrationsamt zu wenden.
An anderer Stelle wird geraten, den Integrationsfachdienst anzusprechen. Macht das überhaupt einen Unterschied?!
Ist nicht quasi der Integrationsfachdienst der verlängerte Arm des Integrationsamts vor Ort?

Ansonsten hätte ich doch erwartet, dass die Mehrfachanrechnung bei offensichtlichem "grobem Fehlverhalten" des AG auch wieder aberkannt werden kann. Er hat ja nicht unerhebliche finanzielle Vorteile. Die Erklärung " Die Mehrfachanrechnung ist nur ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung von Einstellungen" ist natürlich für mich grundsätzlich nachvollziehbar.