was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
Verfasst: Montag 8. März 2021, 17:11
Hallo,
folgende Frage habe ich zur praktischen Organisation des BEM-Angebots durch die Arbeitgeber.
Ziel des BEM ist es ja u. a., längerfristig Erkrankte möglichst rasch nach 6 Wochen AU und damit dem Beginn der Krankengeld-Zahlungen benennen zu können, um ihnen dann eine betriebliche Eingliederung anzubieten.
Oft erfolgt wohl eine regelmäßige monatliche Auswertung der Langzeiterkrankten; den „neu“ Langzeiterkrankten wird dann ein BEM angeboten; so ist es jedenfalls bei uns in der Verwaltung vor vielen Jahren etabliert worden.
Ich habe aber auch schon von „nur“ quartalsmäßigen Auswertungen gelesen.
Müsste man aber hier nicht unterscheiden zwischen der nicht so zeitkritischen Auswertung für die Interessensvertretungen, damit diese controllen können, ob den Betroffenen ein BEM-Angebot gemacht wurde, und dem eigentlichen möglichst zeitnahen BEM-Angebot?
Erfüllt z. B. ein Beschäftigter schon am 1. eines Monats die Voraussetzungen für ein BEM-Angebot, so dauert es mindestens einen Monat, bevor dieser überhaupt in einer monatlichen Auswertung erscheinen kann. Bei uns wird eine solche Auswertung händisch angestoßen, dann ans BGM-Team gegeben, und wenn diese geprüft haben, erfolgen die BEM-Anschreiben. Das kann dann auch durchaus auch mal länger als 6 Wochen dauern, dass ein Betroffener nach Erfüllung der Voraussetzungen sein Anschreiben erhält.
Ist eine solche Spanne noch angemessen?
Oder müsste nicht vielmehr idealerweise individuell bei Erreichen der 6 Wochen-AU auch eine individuelle Benachrichtigung ans BGM erfolgen, damit diese wesentlich zeitnaher den Betroffenen anschrieben können? Unterstützen vielleicht sogar Personalverwaltungsprogramme oder Zeiterfassungssysteme solche automatisierten individuellen BEM-Benachrichtigungen schon?
Danke,
Mark
folgende Frage habe ich zur praktischen Organisation des BEM-Angebots durch die Arbeitgeber.
Ziel des BEM ist es ja u. a., längerfristig Erkrankte möglichst rasch nach 6 Wochen AU und damit dem Beginn der Krankengeld-Zahlungen benennen zu können, um ihnen dann eine betriebliche Eingliederung anzubieten.
Oft erfolgt wohl eine regelmäßige monatliche Auswertung der Langzeiterkrankten; den „neu“ Langzeiterkrankten wird dann ein BEM angeboten; so ist es jedenfalls bei uns in der Verwaltung vor vielen Jahren etabliert worden.
Ich habe aber auch schon von „nur“ quartalsmäßigen Auswertungen gelesen.
Müsste man aber hier nicht unterscheiden zwischen der nicht so zeitkritischen Auswertung für die Interessensvertretungen, damit diese controllen können, ob den Betroffenen ein BEM-Angebot gemacht wurde, und dem eigentlichen möglichst zeitnahen BEM-Angebot?
Erfüllt z. B. ein Beschäftigter schon am 1. eines Monats die Voraussetzungen für ein BEM-Angebot, so dauert es mindestens einen Monat, bevor dieser überhaupt in einer monatlichen Auswertung erscheinen kann. Bei uns wird eine solche Auswertung händisch angestoßen, dann ans BGM-Team gegeben, und wenn diese geprüft haben, erfolgen die BEM-Anschreiben. Das kann dann auch durchaus auch mal länger als 6 Wochen dauern, dass ein Betroffener nach Erfüllung der Voraussetzungen sein Anschreiben erhält.
Ist eine solche Spanne noch angemessen?
Oder müsste nicht vielmehr idealerweise individuell bei Erreichen der 6 Wochen-AU auch eine individuelle Benachrichtigung ans BGM erfolgen, damit diese wesentlich zeitnaher den Betroffenen anschrieben können? Unterstützen vielleicht sogar Personalverwaltungsprogramme oder Zeiterfassungssysteme solche automatisierten individuellen BEM-Benachrichtigungen schon?
Danke,
Mark