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Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Samstag 6. März 2021, 12:48
von Bruce
Guten Tag,
wie bekommt man am besten die Anzahl Schwerbehinderter im Unternehmen heraus, wenn das Unternehmen hier auskunftsunwillig ist bzw. wenn man erst einmal prüfen will, ob seitens der Schwerbehinderten überhaupt Interesse besteht, eine Schwerbehindertenvertretung zu gründen? Gibt es auf diese Information einen Rechtsanspruch und wo wäre der verankert?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Bruce

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Samstag 6. März 2021, 13:54
von albarracin_01
Hallo,

wenn es im Betrieb einen BR oder PR gibt, muß dieser einmal pro Jahr vom AG gem. § 163 Abs. 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __163.html
ein Verzeichnis bekommen und damit zumindest wissen, ob das Mindestquorum von 5 schwerbehinderten/gleichgestellten AN gem. § 177 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __177.html
erfüllt ist.
Der BR/PR hat dann auch das Recht, gem. § 1 Abs. 2 oder § 19 Abs. 2 SchwVWO
https://www.gesetze-im-internet.de/schw ... 50975.html
das Recht, eine Wahl einzuleiten.

Gibt es keinen BR oder PR oder sind diese Vertretungen "unwillig", können sich AN auch zur Einleitung einer Wahl an das Integrationsamt wenden.

Auf der Suche nach geeigneten Kandidat*innen sollte man auch berücksichtigen, daß weder Vertrauensperson noch Stellvertreter*innen selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein müssen.

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Samstag 6. März 2021, 14:29
von Bruce
Danke. Das hilft schon mal.

Betriebs- oder Personalrat gibt es nicht.
Es ist auch überhaupt nicht absehbar, ob die schwerbehinderten Menschen tatsächlich die Einrichtung einer "offiziellen" Schwerbehindertenvertretung wünschen oder ob sie nicht doch meinen, dass ihre Interessen hinreichend gewürdigt würden bzw. generell einen (vermuteten) Konflikt scheuen.
Wie sieht es denn aus, wenn die Anzahl Schwerbehinderter AN um den Wert 5 herum schwankt bzw, durchaus eine Zeit lang deutlich > 5 ist, dann aber auch mal wieder nur 3 oder so? Wann müsste die Schwerbehindertenvertretung wieder aufgelöst werden bzw. wann hat der AG ein Recht, die Auflösung zu fordern?

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Samstag 6. März 2021, 16:23
von albarracin_01
Hallo,

das hier
wenn die Anzahl Schwerbehinderter AN um den Wert 5 herum schwankt
ist ein weites Feld für juristische Spitzfindigkeiten. Durch die gesetzliche Formulierung "nicht nur vorübergehend" wird eine mittel- und langfristige Durchschnittsbetrachtung notwendig. Nicht jedes kurzfristige Unterschreiten der Mindestzahl führt sofort zum "Untergang" der gewählten SBV.

Worauf es überhaupt nicht ankommt (wie auch bei der erstmaligen Wahl von BR oder PR) ist der Mehrheitswille der Wahlberechtigten:
ob die schwerbehinderten Menschen tatsächlich die Einrichtung einer "offiziellen" Schwerbehindertenvertretung wünschen
Es ist der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, daß Arbeitnehmervertretungen auch dann eingerichtet werden können, wenn dies nur eine Minderheit wünscht.
Überspitzt gesagt ist die Wahl einer SBV (bei Einberufung durch das Integrationsamt) auch dann möglich, wenn es mindestens eine Bewerbung für die Vertrauensperson gibt und mindestens ein (!) Wahlberechtigter an der Wahl teilnimmt.

Vielleicht wäre es aber im geschilderten Fall insgesamt zielführender, wenn Beschäftigte zuerst mal über die Gründung eines BR oder PR nachdenken.

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Montag 8. März 2021, 07:52
von Jürgen61
Hallo,
Das Interesse an einem SBV wächst erst mit der Arbeit des SBV und des Respektes, welches er sich verdient. Meiner Erfahrung nach, bedarf es der ersten Jahre nur, um die Grundlage auf Seiten der Behinderten und des Arbeitgebers zu schaffen, des man anerkannt wird und gehör bekommt.
Gruß Jürgen

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 10:38
von Bruce
albarracin hat geschrieben: Samstag 6. März 2021, 16:23 Hallo,
(...)
Vielleicht wäre es aber im geschilderten Fall insgesamt zielführender, wenn Beschäftigte zuerst mal über die Gründung eines BR oder PR nachdenken.
Sorry für die Pause, ich hatte Probleme mit der Anmeldung/mit dem Passwort

BR und PR sind für die Geschäftsleitung ein rotes Tuch. Zudem ist der Großteil der Belegschaft jung und nicht gewerkschaftlich organisiert. Es wird eine Art "Start-up-Mentalität" vorgegaukelt, wo alle zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen und es nicht erforderlich ist, dass sich die Mitarbeiter "gegen die Leitung zusammentun". Natürlich gibt es auch plakativ "open doors": Wer will, kann eigentlich jederzeit zur Geschäftsleitung rein und vortragen, was ihm durch den Kopf geht.
Viele Mitarbeiter sind zumindest vordergründig tatsächlich glücklich und glauben wohl, dass es ihnen mehr hilft, wenn sie versuchen, ihre Interessen im direkten Kontakt mit ihrem Vorgesetzten durchzusetzen.

Eine Schwerbehindertenvertretung wird mit Sicherheit seitens der Leitung ebenfalls kritisch gesehen. Aber hier scheint es aus meiner Sicht einfacher, die Gruppe zusammenzubringen und Konsens zu erreichen, dass es sinnvoll ist, die Interessen gemeinsam zu vertreten. Ggf, ist es dann sogar leichter, aus der Schwerbehindertenvertretung heraus daran zu arbeiten, einen BR oder PR zu gründen.

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Sonntag 14. März 2021, 09:57
von albarracin_01
Hallo,

um es nochmal zu wiederholen:

Die Gründung eines BR braucht keinen wie auch immer gearteten "Konsens" unter den Beschäftigten.

Es ist aus meiner Sicht ziemlich naiv zu glauben, daß eine SBV, die nur für einen kleinen Kreis der Beschäftigten zuständig ist und praktisch keine konkrete Mitbestimmungs-, sondern nur Anhörungs- und Informationsrechte hat, "leichter" zu etablieren ist und den Widerstand des AG gegen Arbeitnehmervertretungen reduziert.

Auch für die Gründung eines BR braucht es erst mal nur 3 entschlossene AN im Betrieb.

Re: Anzahl Behinderte im Unternehmen – wie feststellen?

Verfasst: Dienstag 16. März 2021, 19:06
von Bruce
Betriebsrat wurde schon versucht und von der Geschäftsleitung erfolgreich "abgebogen", Es gibt hier scheinbar wirklich kein Interesse. Man hat gewisse Freiheiten und Benefits, das ist auch alles gar nicht schlecht. Die Kollegen sind meist jung und grundsätzlich zufrieden. Wenn jemand nicht passt, ist er recht schnell wieder weg. Auch alle Kollegen, die versucht haben, einen Betriebsrat aufzustellen, sind ausnahmslos weg, Es herrscht vordergründig eine Art "Start-up-Mentalität", bei der doch alle am gleichen Strang ziehen.
Aber das ist für mich ein anderes Thema.