Hallo zusammen
Gestern erhielt ich einen Brief einer Abteilungsleiterin zur Anhörung gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX .
Darin enthalten: 21 - in Worten EINUNDZWANZIG - Abmahnungen für EINEN Kollegen.
Der Kollege hat vor kurzem eine Gleichstellung beantragt und genehmigt bekommen.
Er ist im Außendienst mit der Erstellung von Angeboten beauftragt.
Laut Abmahnungen soll er hierbei immer wieder falsche Leistungspositionen ziehen oder vergessen.
Mehrere Abmahnungen beziehen sich immer wieder auf den - angeblich - gleichen Fehler.
Die Abmahnungen stehen in keinem Zusammenhang mit seiner Behinderung (Bein)
Was kann / muss ich in meiner Eigenschaft als SBV tun
Danke für Eure Antworten
Mr.T
Abmahnungen über Abmahnungen
Re: Abmahnungen über Abmahnungen
Hallo Mr. T,
interessant wäre noch, in welchem Zeitraum diese Abmahnungen ausgesprochen wurden und ob die Abmahnungen wirklich alle Elemente einer rechtsgültigen Abmahnung enthalten. (Fehlverhalten, Erwartung des AG, Gefährdung des AV bei Nichteinhaltung)
Bei 21 Abmahnung ohne die in der Abmahnung angedrohten Konsequenzen ist fraglich, was der Arbeitgeber eigentlich will. Eine Menge an Abmahnungen hilft dem Arbeitgeber nicht weiter sondern stellt eher die Ernsthaftigkeit der Abmahnungen in Frage.
interessant wäre noch, in welchem Zeitraum diese Abmahnungen ausgesprochen wurden und ob die Abmahnungen wirklich alle Elemente einer rechtsgültigen Abmahnung enthalten. (Fehlverhalten, Erwartung des AG, Gefährdung des AV bei Nichteinhaltung)
Bei 21 Abmahnung ohne die in der Abmahnung angedrohten Konsequenzen ist fraglich, was der Arbeitgeber eigentlich will. Eine Menge an Abmahnungen hilft dem Arbeitgeber nicht weiter sondern stellt eher die Ernsthaftigkeit der Abmahnungen in Frage.
Re: Abmahnungen über Abmahnungen
Alle Abmahnungen werden an einem Tag ausgesprochen
und alle Elemente einer rechtsgültigen Abmahnung sind enthalten.
Wegen Bedenken, bei einem Fall einen Fehler zu begehen und die "Gesamtabmahnung"
deshalb ungültig werden zu lassen, hat man 21 Einzelabmahnungen ausgesprochen.
und alle Elemente einer rechtsgültigen Abmahnung sind enthalten.
Wegen Bedenken, bei einem Fall einen Fehler zu begehen und die "Gesamtabmahnung"
deshalb ungültig werden zu lassen, hat man 21 Einzelabmahnungen ausgesprochen.