Hallo ,
ich hatte mir Ende letzten Jahres ein Bein im privaten Umfeld gebrochen. Daraufhin konnte ich an 25 Tage nicht arbeiten.
Während des Jahres hatte ich noch 7 weitere AU-Tage. Somit 32 Tage = BEM !!
Mein Bein ist funktionsfähig und ausgeheilt. Parallel habe ich noch eine chronische Erkrankung, die mit einem GdB von 50% bescheinigt wurde.
Formell ist das BEM Pflicht, jedoch ist nach dem geheilten Bruch, das BEM als Angebot, m.E. überflüssig. Weil kein offensichtlicher Handlungsbedarf besteht.
Mein BEM Verfahren soll beinhalten, meine Schwerbehinderung betriebsärztlich, hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit zu überprüfen.
Obwohl ich durch Behinderung in 10 Jahren nicht auf mehr als 5 Fehltage komme. Es besteht kein Zusammenhang von AU zu meinem BEM
oder ? Sollte ich am BEM teilnehmen?
BEM mit dem Ziel eine Änderungskündigung vorzubereiten
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: BEM mit dem Ziel eine Änderungskündigung vorzubereiten
Hallo,
Sollte ich am BEM teilnehmen?
grundsätzlich ja, um den Sachverhalt auch beim AG zu dokumentieren.
Und wegen der Überschrift: Auch eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, für die alle Schutzvorschriften des SGB IX gelten.
Sollte ich am BEM teilnehmen?
grundsätzlich ja, um den Sachverhalt auch beim AG zu dokumentieren.
Und wegen der Überschrift: Auch eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, für die alle Schutzvorschriften des SGB IX gelten.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: BEM mit dem Ziel eine Änderungskündigung vorzubereiten
Zur Ergänzung
32 (30) Tage = BEM dann, wenn der Arbeitgeber AU-Zeiten am Wochenennde nicht mitzählt, sonst sind 42 notwendig
"Formel ist das BEM Pflicht" - Nein, nur das BEM-Angebot durch die Dienststelle ist Pflicht
32 (30) Tage = BEM dann, wenn der Arbeitgeber AU-Zeiten am Wochenennde nicht mitzählt, sonst sind 42 notwendig
"Formel ist das BEM Pflicht" - Nein, nur das BEM-Angebot durch die Dienststelle ist Pflicht