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schwb. Bewerber kann wegen Quarantäne Termin nicht wahrnehmen - Ersatztermin in 14 Tagen?

Verfasst: Dienstag 26. Januar 2021, 15:51
von Freitag
Hallo liebe Gemeinde,

soeben frisch eingetroffen:

Am morgigen Mittwoch, 27.01.2021 finden Bewerbungsgespräche für eine Stelle statt, die baldmöglichst besetzt werden soll.

Der schwb. Bewerber teilt heute mit, dass er vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde und er den Bewerbungstermin nicht wahrnehmen kann.

Die Bewerbungsgespräche finden noch vor Ort statt, selbstverständlich unter Einhaltung der Corona-Regeln.

Muss der Arbeitgeber einen Ersatztermin nach der Quarantäne in 14 Tagen anbieten? Einem nichtbehinderten Bewerber wäre kein Bewerbungsgespräch mehr angeboten worden, da dies zeitlich zu spät für die Nachbesetzung wäre.

Ich habe als SchwBVErtr. mal vorgeschlagen, ob nicht in näherer Zeit ein Onlinebewerbungsverfahren mit dem Bewerber durchgeführt werden kann. Die technischen Voraussetzungen wären bei uns gegeben (Kommune).

Wie ist es allgemein, wenn ein Bewerber zum Gesprächstermin sich "krank meldet". Muss dem Bewerber ein Ersatztermin gegeben werden?

Aber Quarantäne und "Krankheit" sind in diesem Fall ja wohl unterschiedlicher Natur. Die Quarantäne ist ja von Amtswegen angeordnet....

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen, wie ich mit diesem Sachverhalt umgehen soll/kann.

Danke und schönen Gruß

Jürgen

Re: schwb. Bewerber kann wegen Quarantäne Termin nicht wahrnehmen - Ersatztermin in 14 Tagen?

Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2021, 16:35
von CVedder
Hallo Freitag,

Düwell zitiert in einer Kommentierung dazu wie folgt:

Verschiebung des Vorstellungstermins bei Krankheit - Angesichts des öffentlichen Interesses an alsbaldiger Stellenbesetzung ist ein öffentlicher Arbeitgeber nicht gehalten, die Gesundung aller - auch langfristig erkrankter - Bewerber abzuwarten, bevor er eine Entscheidung über die Stellenbesetzung trifft (OVG NRW vom 27.02.2012 - 6 A 2324/10 - juris Rn 10). Daraus folgt jedoch nicht, dass er einen Bewerber allein deshalb im Rahmen eines Auswahlverfahrens übergehen darf, weil dieser kurzzeitig erkrankt und deshalb zur Teilnahme an einem Vorstellungstermin nicht in der Lage ist. Vielmehr stehen regelmäßig öffentliche Belange einer kurzfristigen Nachholung des Gesprächstermins nicht entgegen. Ein öffentlicher Arbeitgeber, der das nicht berücksichtigt, verletzt den auf Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz fußenden Bewerbungsverfahrensanspruch des kurzzeitig erkrankten und unmittelbar wieder gesunden Bewerbers (VG Düsseldorf 16.7.2012 - 26 l 854/12).

Im vorliegenden Fall liegt die Verhinderung in der mit aller Voraussicht nach zeitlich befristeten Quarantäne. Es müssen schon sehr gute Gründe vorliegen, weshalb der Arbeitgeber die Dringlichkeit beweisen kann, weshalb ein zeitlicher Verzug gänzlich unzumutbar und die die Stellenbesetzung ohne eine solchen Zeitversatz zu erfolgen hätte.


Viele Grüße
Christian Vedder

Re: schwb. Bewerber kann wegen Quarantäne Termin nicht wahrnehmen - Ersatztermin in 14 Tagen?

Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2021, 21:12
von Heidi Stuffer
Hallo, wenn man ganz oben im Suchfeld z.B. das Wort „Ersatztermin“ eingibt, sollte man schnell fündig werden (Urteile, Aufsatz und SGB IX-Kommentar) zum Thema.

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Re: schwb. Bewerber kann wegen Quarantäne Termin nicht wahrnehmen - Ersatztermin in 14 Tagen?

Verfasst: Freitag 29. Januar 2021, 07:30
von Freitag
Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und sehr hilfreiche Antworten.

Heidi Stuffer:
Ich habe schon verschiedene Suchbegriffe eingegeben.. leider wohl die falschen... mit "Ersatztermin" bin ich in der Tat schnell noch fündig geworden.

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende

Jürgen