schwb. Bewerber kann wegen Quarantäne Termin nicht wahrnehmen - Ersatztermin in 14 Tagen?
Verfasst: Dienstag 26. Januar 2021, 15:51
Hallo liebe Gemeinde,
soeben frisch eingetroffen:
Am morgigen Mittwoch, 27.01.2021 finden Bewerbungsgespräche für eine Stelle statt, die baldmöglichst besetzt werden soll.
Der schwb. Bewerber teilt heute mit, dass er vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde und er den Bewerbungstermin nicht wahrnehmen kann.
Die Bewerbungsgespräche finden noch vor Ort statt, selbstverständlich unter Einhaltung der Corona-Regeln.
Muss der Arbeitgeber einen Ersatztermin nach der Quarantäne in 14 Tagen anbieten? Einem nichtbehinderten Bewerber wäre kein Bewerbungsgespräch mehr angeboten worden, da dies zeitlich zu spät für die Nachbesetzung wäre.
Ich habe als SchwBVErtr. mal vorgeschlagen, ob nicht in näherer Zeit ein Onlinebewerbungsverfahren mit dem Bewerber durchgeführt werden kann. Die technischen Voraussetzungen wären bei uns gegeben (Kommune).
Wie ist es allgemein, wenn ein Bewerber zum Gesprächstermin sich "krank meldet". Muss dem Bewerber ein Ersatztermin gegeben werden?
Aber Quarantäne und "Krankheit" sind in diesem Fall ja wohl unterschiedlicher Natur. Die Quarantäne ist ja von Amtswegen angeordnet....
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen, wie ich mit diesem Sachverhalt umgehen soll/kann.
Danke und schönen Gruß
Jürgen
soeben frisch eingetroffen:
Am morgigen Mittwoch, 27.01.2021 finden Bewerbungsgespräche für eine Stelle statt, die baldmöglichst besetzt werden soll.
Der schwb. Bewerber teilt heute mit, dass er vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde und er den Bewerbungstermin nicht wahrnehmen kann.
Die Bewerbungsgespräche finden noch vor Ort statt, selbstverständlich unter Einhaltung der Corona-Regeln.
Muss der Arbeitgeber einen Ersatztermin nach der Quarantäne in 14 Tagen anbieten? Einem nichtbehinderten Bewerber wäre kein Bewerbungsgespräch mehr angeboten worden, da dies zeitlich zu spät für die Nachbesetzung wäre.
Ich habe als SchwBVErtr. mal vorgeschlagen, ob nicht in näherer Zeit ein Onlinebewerbungsverfahren mit dem Bewerber durchgeführt werden kann. Die technischen Voraussetzungen wären bei uns gegeben (Kommune).
Wie ist es allgemein, wenn ein Bewerber zum Gesprächstermin sich "krank meldet". Muss dem Bewerber ein Ersatztermin gegeben werden?
Aber Quarantäne und "Krankheit" sind in diesem Fall ja wohl unterschiedlicher Natur. Die Quarantäne ist ja von Amtswegen angeordnet....
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen, wie ich mit diesem Sachverhalt umgehen soll/kann.
Danke und schönen Gruß
Jürgen