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Aufstellung der Schwerbehinderten

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2020, 14:25
von pille
Hallo,

hat die SBV jederzeit das Recht auf eine aktuelle Aufstellung aller Schwerbehinderten und Gleichgestellten ?

Und was ist die gesetzliche Grundlage dafür ?

Re: Aufstellung der Schwerbehinderten

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2020, 16:02
von Ulrich.Römer
Hallo pille,
nein, ein Rechtsanspruch auf die komplette Liste besteht nur 1x im Jahr. § 163 Abs. 2 SGB IX
Das sollte aber kein Problem sein, denn bei allen Veränderungen ist die SBV zu informieren oder sogar aktiv beteiligt wie z. B. bei Kündigungen. Die Updates der Liste kann damit jede SBV selbst führen.

Ausnahme: Zur SBV-Wahl muss der AG natürlich ein aktuelles Verzeichnis ausgeben, aber darum ging es in der Frage nicht.

:!: Praxistipp: Im Regelfall einigt sich SBV mit dem Arbeitgeber auf ein Intervall in dem die Liste übermittelt wird. Für den Arbeitgeber ist das kein Aufwand und dient der engen Zusammenarbeit nach § 182 SGB IX