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vorzeitige Kündigung

Verfasst: Dienstag 24. November 2020, 08:39
von Angelika.Esser
Hallo,
ich bin Vertrauensperson und über eine bevorstehende vorzeitige Kündigung (innerhalb der Probezeit) einer schwerbehinderten Mitarbeiterin angesprochen worden. Da ich noch nie mit solch einer Situation konfrontiert wurde, bitte ich um Infos, wie ich vorgehen muss. Ich wurde zu einem Gespräch eingeladen, an dem alle zu beteiligten Personen teilnehmen werden.
Meine Fragen: Muss ich vor der Kündigung eine Stellungnahme schreiben wie bei einer ordentlichen Kündigung? Gibt es dazu Musterschreiben, welche Punkte sind zu beachten? Muss der Arebitgeber beim Integrationsamt die Kündigung anzeigen?
Wer kann mir genauere Infos zur gesamten Vorgehensweise mitteilen oder an wen kann ich mich wenden.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Angelika

Re: vorzeitige Kündigung

Verfasst: Dienstag 24. November 2020, 12:04
von Spoler
Eine Beteiligung des Integrationsamtes ist möglicherweise entbehrlich (§ 173 SGB IX).

MfG

Re: vorzeitige Kündigung

Verfasst: Dienstag 24. November 2020, 15:30
von albarracin_01
Hallo,

eine Zustimmung des Integrationsamtes bei einer Probezeitkündigung innerhalb der ersten 6 Monate ist nicht nur "möglicherweise", sondern definitiv nicht vorgeschrieben gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.

Die Anhörung der SBV vor Ausspruch der Kündigung gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ist aber "Wirksamkeitsvorrausetzung" auch bei einer Probezeitkündigung, da es hier keine 6-Monats-Frist gibt.

Natürlich muß eine SBV zu einer Kündigungsanhörung schriftlich Stellung nehmen, das gehört zu den Amtspflichten. Wie die Stellungnahme ausfällt, hängt von den Einzelfallumständen ab, insbesondere ob die SBV die Gründe für stichhaltig hält. Das kann in einem I-net-Forum nicht wirklich beantwortet werden.