Zuständigkeit
Verfasst: Donnerstag 19. November 2020, 16:42
Hallo zusammen,
ich bin gewählte SBV und habe ein ziemliches problem mit dem HR bezüglich der Zuständigkeit. Ich brauche keine Rechtsberatung, nur um das gleich abzuklären
Wir sind ein großer Gesundheitskonzern mit einer KSBV und diversen Servicegesellschaften. Ich bin bei einer dieser Servicegesellschaften als SBV tätig. Wir haben keinen Betriebsrat!
Unsere Servicegesellschaft besteht aus 248 MA und ca. 10 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten. Von den 248 sind ca. 80 in anderen Kliniken tätig, die Anzahl schwackt zwischen 20 und 1. Obwohl diese in anderen Kliniken tätig sind, sind diese bei der Servicegesellschaft Bsp.
Helgoland angestellt. Dort liegt auch die auch die Personalakte bzw. ist der Arbeitsvertrag geschlossen, allerdings mit dauerhaften Einsatzort z.B München. Bin ich ausschließlich für die Mitarbeiter auf Helgoland zuständig oder alle?
Danke im Voraus und viele Grüße,
Sönke
ich bin gewählte SBV und habe ein ziemliches problem mit dem HR bezüglich der Zuständigkeit. Ich brauche keine Rechtsberatung, nur um das gleich abzuklären
Wir sind ein großer Gesundheitskonzern mit einer KSBV und diversen Servicegesellschaften. Ich bin bei einer dieser Servicegesellschaften als SBV tätig. Wir haben keinen Betriebsrat!
Unsere Servicegesellschaft besteht aus 248 MA und ca. 10 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten. Von den 248 sind ca. 80 in anderen Kliniken tätig, die Anzahl schwackt zwischen 20 und 1. Obwohl diese in anderen Kliniken tätig sind, sind diese bei der Servicegesellschaft Bsp.
Helgoland angestellt. Dort liegt auch die auch die Personalakte bzw. ist der Arbeitsvertrag geschlossen, allerdings mit dauerhaften Einsatzort z.B München. Bin ich ausschließlich für die Mitarbeiter auf Helgoland zuständig oder alle?
Danke im Voraus und viele Grüße,
Sönke