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Zuständigkeit

Verfasst: Donnerstag 19. November 2020, 16:42
von jumanji
Hallo zusammen,

ich bin gewählte SBV und habe ein ziemliches problem mit dem HR bezüglich der Zuständigkeit. Ich brauche keine Rechtsberatung, nur um das gleich abzuklären ;)

Wir sind ein großer Gesundheitskonzern mit einer KSBV und diversen Servicegesellschaften. Ich bin bei einer dieser Servicegesellschaften als SBV tätig. Wir haben keinen Betriebsrat!

Unsere Servicegesellschaft besteht aus 248 MA und ca. 10 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten. Von den 248 sind ca. 80 in anderen Kliniken tätig, die Anzahl schwackt zwischen 20 und 1. Obwohl diese in anderen Kliniken tätig sind, sind diese bei der Servicegesellschaft Bsp.
Helgoland angestellt. Dort liegt auch die auch die Personalakte bzw. ist der Arbeitsvertrag geschlossen, allerdings mit dauerhaften Einsatzort z.B München. Bin ich ausschließlich für die Mitarbeiter auf Helgoland zuständig oder alle?

Danke im Voraus und viele Grüße,

Sönke

Re: Zuständigkeit

Verfasst: Freitag 20. November 2020, 08:02
von Ulrich.Römer
Hallo Sönke,
das Thema hatten wir schon ausführlich hier diskutiert.
Wenn bei der SBV-Wahl alles richtig gelaufen ist, dann lässt sich die Frage noch einfacher beantworten: Die Zuständigkeit der SBV erstreckt sich auf alle schwerbehinderten oder gleichgestellten AN die zum Zeitpunkt der Wahl hätten mitwählen dürfen.