Hallo zusammen,
ich beschäftige mich aktuell beruflich damit, das BEM funktionsfähig und auch am Mitarbeiter/an der Mitarbeiterin orientiert aufzubauen.
Hierzu ist es mir wichtig, dass auf Seiten des Arbeitgebers klar ist, wie Betroffene die Gespräche, die mit ihnen geführt wurden, erlebt haben.
- Was war gut?
- Was war nicht gut?
- Wo haben Sie sich verstanden gefühlt?
- Welche Wünsche haben Sie für Gespräche im Zusammenhang mit dem BEM an den Arbeitgeber?
- Was sind für Sie besondere Stressmomente gewesen? Konnten diese gelöst werden oder nicht? Wie sah das konkret aus?
Die obigen Fragen richten sich selbstverständlich auch an die Vertreter der Arbeitgeber.
Für all Ihre Rückmeldungen danke ich Ihnen schon im Vorfeld und sichere zu, dass ich die Angaben vertraulich und ohne Personenbezug behandeln werde. Mit Ihrer Unterstützung möchte ich das BEM-Verfahren für alle Seiten positiv beeinflussen.
Viele Grüße ins Forum
MKEK
Wie haben Sie die Gespräche erlebt?
Re: Wie haben Sie die Gespräche erlebt?
Kritikpunkte am BEM - Erfahrungen bei einem AG des öD, 2020
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- Umsetzung dauert zu lang. Man wird auch nicht informiert, warum es so lange dauert.
- Kein Ansprechpartner kennt sich richtig aus. Viele Fragen bleiben offen. Antworten zu gleichen Fragen sind widersprüchlich.
- Zu viele Beteilgte. Je weiter die Instanzen vom Erstgespräch weg sind, desto weniger beteiligt (emotional) sind diese.
- Es fehlen verbindliche Fristen (Reaktionszeiten).
- Ohne Einbeziehung des AN erfolgen gravierende Änderungen am Antag auf Telearbeit (Kürzung der Laufzeit von 24 Monaten (Maximalzeitraum lt. Internen Richtlinien) auf 10 Monate durch eine GF, die das Gespräch mit dem AN nicht suchte.
- Dann: wird der AN vom Techn. Berater angerufen, dem die Genehmigung der Telearbeit vorliegt, währen der AN noch keinen Bescheid hat, also nicht informiert ist.
- Das Verfahren hat der AN (abgesehen von den Gesprächspartnern im Erstgespräch) als unpersönlich, unverbindlich und unhöflich erlebt. Es gab keine WERTSCHÄTZUNG!!
Hintergrund:
=========
Nach einem Akut-Ereignis mit sofortiger Krankenhausaufnahme und einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit (Mai - August 2020; die Anschlußheilbehandlung und Wiedereingliederung mit eingerechnet) hat der AN wieder auf dem alten Arbeitsplatz begonnen. Er füllt die gleiche Tätigkeit, wie vor der Erkrankung, sehr gut aus.
Der AN ist Ende Fünfzig, seit 2005 beim AG (öD) im Angestelltenverhältnis tätig. Die aktuelle Tätigkeit wird seit ca. 5 Jahren erfolgreich ausgeübt.
Aufgrund des Entlassungsberichtes der Reha-Klinik und der Empfehlung des Betriebsarztes (des Arbeitgebers) wurden im Erstgespräch zum BEM folgende Ziele besprochen:
- Reduzierung der Arbeitszeit von 5 auf 4-Tage Woche (mit 32 Stunden)
- Höhenverstellstellbarer Tisch
- Einzelbüro
- Telearbeit (Mi. u. Do.).
ERGEBNISSE zweieinhalb Monate nach BEM-Auftakt
- Höhenverstellbarer Tisch kommt in der nächsten Woche (Wartezeit: ca. 3 Monate)
- Reduzierung der Arbeitszeit (erst) ab November 2020 (Wartezeit: ca. 2,5 Monate)
- Einzelbüro: ab Mai 2021 steht ggf. ein Einzelbüro zur Verfügung. Aufgrund von Corona und Mobilen Arbeiten arbeitet der AN - in der Behörde - immer allein in einem Zimmer.
- Telarbeit: Der Antrag wurde von dem AN zurückgezogen. Gründe: Der Antrag wurde - ohne Rücksprache, von einer GFührerin - von 24 auf 10 Monate reduziert. Bezüglich des Tisches wurde dem AN vorgehalten, er wisse doch bestimmt, dass es Lieferprobleme gebe. Der AN hat nicht mitgeteilt, dass er auf den höhenverstellbaren Tisch bereits über 12 Monate wartet (allerding ist es eine freiwillige Leistung des AG und der AN hat kein Attest vorgelegt).
Die technischen Berater beurteilen den Arbeitsplatz - während Corona - anhand von Photos, die man selber erstellt.
Zu Telearbeit selber können viele Fragen n i c h t beantwortet werden. So z.B.:
- Wer trägt die Kosten für die Arbeitsplatzeinrichtung? Weil es MAPs (Computer) nicht mehr gibt, muss man entweder den Computer aus dem Büro mitnehmen oder den privaten Rechner nutzen. Wer zahlt: W-Lan-Kabel ; USB-HuB ; ggf. Büroeinreichtung, sofern keine vorhanden ist?
- Monitor und Tastur (mit Kartenlesegerät) wäre gestellt worden: kann man damit zu Hause elektronisch signieren? Je 50 % der Befragten sagten "Ja" bzw. "Nein". Also muss man statt zu signieren jeweils eine Verfügung schreiben.
- Welche Erstattung bekommt man für Strom, Heizung, Computerverschleiß? (Früher gab es mal 15,- Euro / Quartal: soll jedoch schon länger gestrichen sein; auch hier keine verbindliche Auskunft).
- Warum kann man am privten Rechner keine Ausdrucke machen? Einige Kollegen des AN fahren 1 x pro Woche auch deshalb ins Büro, um alle Anträge, Briefe etc. auszudrucken und zu versenden (also auf die Hauspost zu geben).
- Wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn mir bei der Arbeit in meiner Privatwohnung etwas passiert (während der Arbeitszeit)?
- Kann ich während der Telearbeit in den Aussendienst gehen, falls dieser zwingend erforderlich ist?
- Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich von zu Hause in den Aussendienst oder zu einer Dienstbesprechung in der Behörde fahre?
ERGEBNIS:
=========
Der AN hat seinen Antrag auf Telearbeit zurückgezogen und sich ggü. der Geschäftsführung und dem Personalrat über die Behandlung beschwert. Es soll künftig wohl Neuregelungen bei der Antragstellung und Bearbeitung geben, wahrscheinlich auch eine Erfahrung aus der Corona-Zeit.
Der AN wird im nächsten Jahr einen neuen Anlauf machen und erneut Antrag auf Telearbeit stellen.
Aktuell ermöglicht Corona die Chance auf "Mobiles Arbeiten", bei der dei AN ja auf allen Kosten sitzen bleibt.
Wer eine lebensbedrohliche bzw. lebensverändernden Erkrankung bewältigt hat, wird ein gut organisiertes BEM wahrscheinlich gerne annehmen (bzw. ist darauf angewiesen). Nicht angenommen hat der AN - im hier geschilderten Fall - eine unhöfliche Behandlung, die jede Wertschätzung vermissen liess. Zudem hat den AN gewundert, dass keine Person, die o .g. Fragen vollständig beantworten konnte. Die meisten Fragen hat noch der Techn. Berater beantworten können, jedoch auch nicht alle.
Viel Erfolg für Ihre Arbeit bei der Verbesserung des BEM.
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- Umsetzung dauert zu lang. Man wird auch nicht informiert, warum es so lange dauert.
- Kein Ansprechpartner kennt sich richtig aus. Viele Fragen bleiben offen. Antworten zu gleichen Fragen sind widersprüchlich.
- Zu viele Beteilgte. Je weiter die Instanzen vom Erstgespräch weg sind, desto weniger beteiligt (emotional) sind diese.
- Es fehlen verbindliche Fristen (Reaktionszeiten).
- Ohne Einbeziehung des AN erfolgen gravierende Änderungen am Antag auf Telearbeit (Kürzung der Laufzeit von 24 Monaten (Maximalzeitraum lt. Internen Richtlinien) auf 10 Monate durch eine GF, die das Gespräch mit dem AN nicht suchte.
- Dann: wird der AN vom Techn. Berater angerufen, dem die Genehmigung der Telearbeit vorliegt, währen der AN noch keinen Bescheid hat, also nicht informiert ist.
- Das Verfahren hat der AN (abgesehen von den Gesprächspartnern im Erstgespräch) als unpersönlich, unverbindlich und unhöflich erlebt. Es gab keine WERTSCHÄTZUNG!!
Hintergrund:
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Nach einem Akut-Ereignis mit sofortiger Krankenhausaufnahme und einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit (Mai - August 2020; die Anschlußheilbehandlung und Wiedereingliederung mit eingerechnet) hat der AN wieder auf dem alten Arbeitsplatz begonnen. Er füllt die gleiche Tätigkeit, wie vor der Erkrankung, sehr gut aus.
Der AN ist Ende Fünfzig, seit 2005 beim AG (öD) im Angestelltenverhältnis tätig. Die aktuelle Tätigkeit wird seit ca. 5 Jahren erfolgreich ausgeübt.
Aufgrund des Entlassungsberichtes der Reha-Klinik und der Empfehlung des Betriebsarztes (des Arbeitgebers) wurden im Erstgespräch zum BEM folgende Ziele besprochen:
- Reduzierung der Arbeitszeit von 5 auf 4-Tage Woche (mit 32 Stunden)
- Höhenverstellstellbarer Tisch
- Einzelbüro
- Telearbeit (Mi. u. Do.).
ERGEBNISSE zweieinhalb Monate nach BEM-Auftakt
- Höhenverstellbarer Tisch kommt in der nächsten Woche (Wartezeit: ca. 3 Monate)
- Reduzierung der Arbeitszeit (erst) ab November 2020 (Wartezeit: ca. 2,5 Monate)
- Einzelbüro: ab Mai 2021 steht ggf. ein Einzelbüro zur Verfügung. Aufgrund von Corona und Mobilen Arbeiten arbeitet der AN - in der Behörde - immer allein in einem Zimmer.
- Telarbeit: Der Antrag wurde von dem AN zurückgezogen. Gründe: Der Antrag wurde - ohne Rücksprache, von einer GFührerin - von 24 auf 10 Monate reduziert. Bezüglich des Tisches wurde dem AN vorgehalten, er wisse doch bestimmt, dass es Lieferprobleme gebe. Der AN hat nicht mitgeteilt, dass er auf den höhenverstellbaren Tisch bereits über 12 Monate wartet (allerding ist es eine freiwillige Leistung des AG und der AN hat kein Attest vorgelegt).
Die technischen Berater beurteilen den Arbeitsplatz - während Corona - anhand von Photos, die man selber erstellt.
Zu Telearbeit selber können viele Fragen n i c h t beantwortet werden. So z.B.:
- Wer trägt die Kosten für die Arbeitsplatzeinrichtung? Weil es MAPs (Computer) nicht mehr gibt, muss man entweder den Computer aus dem Büro mitnehmen oder den privaten Rechner nutzen. Wer zahlt: W-Lan-Kabel ; USB-HuB ; ggf. Büroeinreichtung, sofern keine vorhanden ist?
- Monitor und Tastur (mit Kartenlesegerät) wäre gestellt worden: kann man damit zu Hause elektronisch signieren? Je 50 % der Befragten sagten "Ja" bzw. "Nein". Also muss man statt zu signieren jeweils eine Verfügung schreiben.
- Welche Erstattung bekommt man für Strom, Heizung, Computerverschleiß? (Früher gab es mal 15,- Euro / Quartal: soll jedoch schon länger gestrichen sein; auch hier keine verbindliche Auskunft).
- Warum kann man am privten Rechner keine Ausdrucke machen? Einige Kollegen des AN fahren 1 x pro Woche auch deshalb ins Büro, um alle Anträge, Briefe etc. auszudrucken und zu versenden (also auf die Hauspost zu geben).
- Wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn mir bei der Arbeit in meiner Privatwohnung etwas passiert (während der Arbeitszeit)?
- Kann ich während der Telearbeit in den Aussendienst gehen, falls dieser zwingend erforderlich ist?
- Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich von zu Hause in den Aussendienst oder zu einer Dienstbesprechung in der Behörde fahre?
ERGEBNIS:
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Der AN hat seinen Antrag auf Telearbeit zurückgezogen und sich ggü. der Geschäftsführung und dem Personalrat über die Behandlung beschwert. Es soll künftig wohl Neuregelungen bei der Antragstellung und Bearbeitung geben, wahrscheinlich auch eine Erfahrung aus der Corona-Zeit.
Der AN wird im nächsten Jahr einen neuen Anlauf machen und erneut Antrag auf Telearbeit stellen.
Aktuell ermöglicht Corona die Chance auf "Mobiles Arbeiten", bei der dei AN ja auf allen Kosten sitzen bleibt.
Wer eine lebensbedrohliche bzw. lebensverändernden Erkrankung bewältigt hat, wird ein gut organisiertes BEM wahrscheinlich gerne annehmen (bzw. ist darauf angewiesen). Nicht angenommen hat der AN - im hier geschilderten Fall - eine unhöfliche Behandlung, die jede Wertschätzung vermissen liess. Zudem hat den AN gewundert, dass keine Person, die o .g. Fragen vollständig beantworten konnte. Die meisten Fragen hat noch der Techn. Berater beantworten können, jedoch auch nicht alle.
Viel Erfolg für Ihre Arbeit bei der Verbesserung des BEM.