Schulungsanspruch der SBV-Stellvertreter
Verfasst: Montag 29. Juli 2013, 10:35
Sehr geehrtes Team,
Eine derzeitige SBV-Zusammensetzung ist folgende:
Es gibt eine Vertrauensperson.
Es gibt den 1. Stellvertreter, welcher ständig herangezogen ist.
Es gibt den 2. und 3. Stellvertreter, welche im Bedarfsfall durch die Vertrauensperson herangezogen werden.
Zur Zeit sind über 450 SB und GL-Menschen tätig.
Frage 1:
Ist der Arbeitgeber berechtigt, Fachseminare für ein 2. oder 3. stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn die Vertrauensperson das jeweilige Seminar für erforderlich hält, abzulehnen?
Die Ablehnung für den 2. und 3. Stellvertreter wird regelmäßig mit dem Hinweis auf § 96 Abs. 4 SGB IX abgelehnt. Hinweise der SBV auf gerichtliche Einzelentscheidungen werden damit abgetan, dass es sich auch eben nur um Einzelentscheidungen handeln würde.
Frage 2:
Ist der Arbeitgeber berechtigt, Fachseminare für die Vertrauensperson oder einen Stellvertreter (1., 2. oder 3.) mit der Begründung auf Kosteneinsparungen abzulehnen, falls die Vertrauensperson
das jeweilige Fachseminar für erforderlich hält?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Eine derzeitige SBV-Zusammensetzung ist folgende:
Es gibt eine Vertrauensperson.
Es gibt den 1. Stellvertreter, welcher ständig herangezogen ist.
Es gibt den 2. und 3. Stellvertreter, welche im Bedarfsfall durch die Vertrauensperson herangezogen werden.
Zur Zeit sind über 450 SB und GL-Menschen tätig.
Frage 1:
Ist der Arbeitgeber berechtigt, Fachseminare für ein 2. oder 3. stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn die Vertrauensperson das jeweilige Seminar für erforderlich hält, abzulehnen?
Die Ablehnung für den 2. und 3. Stellvertreter wird regelmäßig mit dem Hinweis auf § 96 Abs. 4 SGB IX abgelehnt. Hinweise der SBV auf gerichtliche Einzelentscheidungen werden damit abgetan, dass es sich auch eben nur um Einzelentscheidungen handeln würde.
Frage 2:
Ist der Arbeitgeber berechtigt, Fachseminare für die Vertrauensperson oder einen Stellvertreter (1., 2. oder 3.) mit der Begründung auf Kosteneinsparungen abzulehnen, falls die Vertrauensperson
das jeweilige Fachseminar für erforderlich hält?
Vielen Dank für die Unterstützung.