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Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!?

Verfasst: Montag 5. Oktober 2020, 09:32
von kraemerchen
Hallo,

im Hause (eine Behörde/ein Arbeitgeber im ÖD) geht ein sozusagen Gerücht um, dass man jemanden einstellen kann, ohne dass man die SBV und die Bundesagentur für Arbeit involvieren muss.

Aber das ist doch bitte nicht korrekt, oder!?

Hintergedanke ist wohl, wie ich erfahren habe, dass eine Stelle auf einen initiativen Bewerber so zurechtgeschnitten werden kann, dass die Personalabteilung weder die BA über einen freien bzw. freiwerdenden Arbeitsplatz, der mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann, noch die SBV über diese Stelle bzw. Einstellung informieren muss. So nach dem Motto "Ach, guck mal, wir haben hier rein zufällig einen Bewerber, der zu 100 % auf die just heute frei gewordene Stelle passt.".

Aber das stinkt doch gewaltig zum Himmel, oder!? Tut mir Leid für diesen Ausdruck!

Wie sieht das bitte rechtlich korrekt aus? Was kann ich als SBV dagegen unternehmen, sodass das zumindest gar nicht vorkommt oder evtl. eine "Aktion", bei dem der PR auch noch seine Zustimmung zur Einstellung erteilt hat, gar rückgängig gemacht werden muss?

Lieben Dank und liebe Grüße

Re: Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!?

Verfasst: Montag 5. Oktober 2020, 17:31
von albarracin_01
Hallo,

der "Zuschnitt" einer Stelle ist grundsätzlich Sache des AG - ggfs. noch unter Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des PR.

Aber auch der spezielle Zuschnitt einer Stelle befreit den AG nicht von seiner Verpflichtung, vor Beginn des eigentlichen Bewerberverfahrens die Prüfung gem. § 164 Abs. 1 Satz 1 nachzukommen. Von dieser Prüfpflicht kennt das Gesetz auch keine Ausnahme.
Und es ist nun mal Aufgabe einer SBV, diese ernsthafte Prüfung einzufordern und ggfs. auch durch aktive Vorschläge zu begleiten, statt über AG-Tricks zu lamentieren.