Arbeitgeber verweigert Kündigung
Verfasst: Freitag 2. Oktober 2020, 09:33
Ich habe folgende Frage:
Ich bin rechtl. Betreuer von Herrn S. (50 % Schwerbehinderung.(Lernbehinderung-leichte geistige Behinderung)
Herr S. ist aufgrund Überforderung weiterhin unentschuldigt von der ARBEIT.(Baubranche)Grund: "Mobbing" durch Kollegen.
Er hatte häufig somatische Probleme (starkes Kopfweh etc.)nach der Arbeit (wahrscheinlich psychosomatisch)
Er plant nunArbeitgeberwechsel. Sollte dies funktionieren, werde ich eineKündigung durch Herrn S. veranlassen.
Andernfalls stelle ich und ALG2 Antrag.
Die jetzige Firma wird voraussichtlich nicht kündigen (wegen zu erwartendem Ärger mit dem Integrationsamt) aber auch nichts mehr zahlen.
Bei Eigenkündigung droht Sperrzeit von Arbeitslosengeld 1 und Probleme bei der Antragsstellung für ALG 2. Eine Gespräch mit dem Arbeitgeber ist m.E. nicht sinnvoll, zumal Herr S. dies auch als aussichtslos ablehnt.
Eigentlich bräuchte Herr S. einen Schonarbeitsplatz auf dem 2.Arbeitsmarkt oder eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt.
Dies lehnt er jedoch kategorisch ab.
Wer hat einen Rat?
Ich bin rechtl. Betreuer von Herrn S. (50 % Schwerbehinderung.(Lernbehinderung-leichte geistige Behinderung)
Herr S. ist aufgrund Überforderung weiterhin unentschuldigt von der ARBEIT.(Baubranche)Grund: "Mobbing" durch Kollegen.
Er hatte häufig somatische Probleme (starkes Kopfweh etc.)nach der Arbeit (wahrscheinlich psychosomatisch)
Er plant nunArbeitgeberwechsel. Sollte dies funktionieren, werde ich eineKündigung durch Herrn S. veranlassen.
Andernfalls stelle ich und ALG2 Antrag.
Die jetzige Firma wird voraussichtlich nicht kündigen (wegen zu erwartendem Ärger mit dem Integrationsamt) aber auch nichts mehr zahlen.
Bei Eigenkündigung droht Sperrzeit von Arbeitslosengeld 1 und Probleme bei der Antragsstellung für ALG 2. Eine Gespräch mit dem Arbeitgeber ist m.E. nicht sinnvoll, zumal Herr S. dies auch als aussichtslos ablehnt.
Eigentlich bräuchte Herr S. einen Schonarbeitsplatz auf dem 2.Arbeitsmarkt oder eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt.
Dies lehnt er jedoch kategorisch ab.
Wer hat einen Rat?