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Stellenausschreibung Privatunternehmen

Verfasst: Donnerstag 24. September 2020, 17:47
von DB-AK
Hallo,
brauche Hilfe und habe noch nichts im Forum gefunden!

Folgender Fall:
Privates Unternehmen schreibt Stelle intern und extern aus.
Zahlreiche Bewerbungen intern , wie auch extern, BR wird informiert, erhält auch die einzelnen Bewerbungsunterlagen,
SBV wird nicht informiert, ok soweit. BR wird ausgeschlossen von den Vorstellungsgesprächen, SBV sowieso.

Dem BR wird danach dann die Einstellung (Versetzung) mitgeteilt von einem internen Bewerber,
wie sich dann rausgestellt hat , ist dieser Bewerber Gleichgestellt !
Der BR informiert die SBV, weil die SBV nicht an dem Einstellungsverfahren teilgenommen hat oder auch durch nicht Info davon wußte.
Der Interne Bewerber hat nicht explizit auf seine Gleichstellung hingewiesen.
Aber der AG mußte davon Kenntnis haben,
da der AG den Internen Bewerber in Liste der Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach § 80SGB IX aufgeführt hatte.

Wird noch komplizierter, aber erstmal wäre die Frage, was kann die SBV jetzt noch tun, weil SBV nicht beteiligt wurde?
Welche Fristen gibt es ?

Re: Stellenausschreibung Privatunternehmen

Verfasst: Donnerstag 24. September 2020, 19:50
von albarracin_01
Hallo,

ist doch grundsätzlich ganz einfach. Die SBV erklärt Aussetzung gegenüber dem AG gem. § 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX. In diesem Fall kann die "Nachholung" der Information nur die komplette Wiederholung des Verfahrens sein.

Und der BR hat ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, da diese Vorschrift auch die Rechte der SBV schützt.

Es muß sich ja die Frage stellen, ob der AG nicht noch weitere schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen "übersehen" hat.
Allerdings muß sich die SBV darüber im Klaren sein, daß natürlich bei kompletter Wiederholung auch der gleichgestellte Bewerber scheitern könnte. Will die SBV dieses Risiko nicht eingehen, bleibt nur das Beschlußverfahren zur Verletzung gesetzlicher Rechte vor dem ArbG.

Re: Stellenausschreibung Privatunternehmen

Verfasst: Donnerstag 24. September 2020, 20:07
von DB-AK
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Aber welche Fristen muß die SBV einhalten für eine Aussetzung ?

Problem war, ist auch der BR war Nicht handlungsfähig , alle im Urlaub oder krank,
daher indirekt Zustimmung nach 7 Tagen .

Re: Stellenausschreibung Privatunternehmen

Verfasst: Freitag 25. September 2020, 10:32
von albarracin_01
Hallo,

es gibt keine festen Fristen für eine Aussetzung ggü. dem Arbeitgeber. Allerdings sollte die Aussetzung "unverzüglich" - d.h. innerhalb weniger Tage - nach Kenntnisnahme des Tatbestandes erfolgen.
Solange allerdings der AG die Maßnahme noch nicht umgesetzt hat, kann noch eine rechtswirksame Aussetzung erfolgen, die auch vor dem ArbG per einstweiliger Anordnung durchgesetzt werden könnte.