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Liste der Wahlberechtigten: Daten?

Verfasst: Donnerstag 17. September 2020, 14:54
von JudahMyles
Hallo!

Die Liste der Wahlberechtigten enthält spartanische Daten, die sich aus der Wahlordnung ergeben. Wahlbewerber, die Stützunterschriften sammeln wollen und erst seit kurzem im Unternehmen sind, haben den Nachteil, dass sie nicht wissen, in welcher konkreten Abteilung eines Großunternehmens gleichgestellte oder schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen arbeiten.

Darf der Wahlvorstand auf Nachfrage diese (Unter-)Abteilungen dem Wahlbewerber nennen? Sie sind ja per se kein Bestandteil der Wählerliste. Oder wäre dies bereits eine Verletzung geltenden Rechts?

Vielen Dank!

Re: Liste der Wahlberechtigten: Daten?

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 10:06
von Ulrich.Römer
Hallo JudahMyles,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erst seit kurzem im Unternehmen sind, können keine Wahlbewerber sein. Das SGB IX sieht in § 177 Abs. 3 für die Wählbarkeit eine Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten vor. Innerhalb dieses halben Jahres sollten potentielle Bewerber schon in der Lage sein, sich einen Überblick zu verschaffen wie man an weitere Informationen wie Telefonliste, Mailkontakte etc.kommt.
Der Wahlvorstand wird hier nicht helfen können, denn der Arbeitgeber muss ohne besonderen Anlass keine weiteren Daten liefern § 2 Abs. 6 SchbVWO