Heranziehung 2. Stellvertreter??
Verfasst: Donnerstag 17. September 2020, 14:53
was gilt, wenn in einem Betrieb (ca. 180 sbM) die erste Stellvertretung für einen längeren Zeitraum ausfällt etwa wegen Elternzeit ohne Bezüge für 1 Jahr? Dürfte dann in einem solchen Fall für dieses Jahr der zweite Stellvertreter entsprechend § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogen werden? Danke!