Heranziehung 2. Stellvertreter??

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MatiasMyles

Heranziehung 2. Stellvertreter??

Beitrag von MatiasMyles »

was gilt, wenn in einem Betrieb (ca. 180 sbM) die erste Stellvertretung für einen längeren Zeitraum ausfällt etwa wegen Elternzeit ohne Bezüge für 1 Jahr? Dürfte dann in einem solchen Fall für dieses Jahr der zweite Stellvertreter entsprechend § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogen werden? Danke!
Ulrich.Römer

Re: Heranziehung 2. Stellvertreter??

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo MatisMyles,
die ständige Heranziehung bleibt beim ersten Stellvertreter. Da dieser dauerhaft verhindert ist und sein Ehrenamt deshalb nicht ausüben kann, ist lediglich der Vertretungsfall durch den 2. Stellvertreter gegeben.
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