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Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

Verfasst: Mittwoch 16. September 2020, 16:48
von pille
Hallo,

eine Frage wegen § 179 Absatz 6.

Wenn ein Mitarbeiter eine Beratung außerhalb der Arbeitszeit z.b. in seiner Wohnung von der SBV erhält,
ist die SBV dann in diesem Fall unfallversichert ?

Auch wenn eine Beratung innerhalb der Arbeitszeit der SBV und auf dem Betriebsgelände hätte stattfinden können,
diese also betriebsbedingt möglich gewesen wäre.

Re: Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 09:13
von Ulrich.Römer
Hallo pille,
die Frage die sich dabei stellt ist warum die Beratung nicht im Betrieb stattgefunden hat.
§ 179 Abs. 6 SGB IX lässt ausschließlich betriebsbedingte oder dienstliche Gründe dafür zu. Wenn diese nicht vorliegen, dann gibt es keine Veranlassung für Beratung außerhalb der Arbeitszeit und abseits vom Betriebsgelände.

Wenn die betriebsbedingten oder dienstlichen nachweislich Gründe vorliegen, dann besteht selbstverständlich der gleiche Versicherungsschutz wie im Betrieb.