Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit
Verfasst: Mittwoch 16. September 2020, 16:48
Hallo,
eine Frage wegen § 179 Absatz 6.
Wenn ein Mitarbeiter eine Beratung außerhalb der Arbeitszeit z.b. in seiner Wohnung von der SBV erhält,
ist die SBV dann in diesem Fall unfallversichert ?
Auch wenn eine Beratung innerhalb der Arbeitszeit der SBV und auf dem Betriebsgelände hätte stattfinden können,
diese also betriebsbedingt möglich gewesen wäre.
eine Frage wegen § 179 Absatz 6.
Wenn ein Mitarbeiter eine Beratung außerhalb der Arbeitszeit z.b. in seiner Wohnung von der SBV erhält,
ist die SBV dann in diesem Fall unfallversichert ?
Auch wenn eine Beratung innerhalb der Arbeitszeit der SBV und auf dem Betriebsgelände hätte stattfinden können,
diese also betriebsbedingt möglich gewesen wäre.