Seite 1 von 1

Einzelbüro

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 08:20
von Nessaia
Ich bin gleichgestellt wegen einer psychischen Beeinträchtigung. Aufgrund eines Attestes meines Psychiaters habe ich Anfang diesen Jahres ein Einzelbüro vom Betriebsarzt genehmigt bekommen. Bisher lief alles ganz gut. Ich war auch seit Januar nicht mehr arbeitsunfähig. Nun ist es wegen der Kündigung eines Mitarbeiters in der Abteilung, zu der ich gehöre, zu einem Engpaß gekommen und mein Vorgesetzter will deshalb, daß ich Arbeiten außerhalb des Einzelbüros übernehme. Die Schwerbehinderten-Vertretung und einen Betriebsrat habe ich hinzugezogen aber ich weiß nicht, in wie weit die sich breitschlagen lassen werden, bzw. in wieweit ich meinem Arbeitgeber entgegenkommen muß, indem ich außerhalb meines Einzelbüros Arbeiten verrichte. Kann mir hierzu jemand im Forum etwas Stichhaltiges sagen?

Re: Einzelbüro

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 09:19
von albarracin_01
Hallo,

ist denn abschätzbar, welchen Umfang die Tätigkeiten außerhalb des Einzelbüros anfallen würden?
Ist denn wirklich geprüft worden, ob diese Tätigkeiten an einem anderen Ort stattfinden müssen?
ist abschätzbar, wie lange diese Tätigkeiten ausgeübt werden sollen.