Kosten für ein ärztliches Attest - Erstattung ?
Verfasst: Donnerstag 27. August 2020, 09:09
Hallo und guten Morgen,
einer schwerbehinderten Kollegin wurde bisher durch den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine ergonomische
Tastatur zur Verfügung gestellt (drahtlos, per Funkübertragung). Aus den Datenschutzgründen - oh Hilfe - wurde
diese Tastatur jetzt vom Arbeitgeber "eingezogen".
Jetzt wurde vom Arbeitgeber ein neues ärztliches Attest von der Kollegin dahingehend verlangt, dass weiterhin eine
ergonomische Tastatur benötigt wird.
Dieses Attest liegt zwischenzeitlich vor.
Die Kollegin musste dafür ca. 6,00 EURO verauslagen.
Ist der Arbeitgeber zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet? Eine Fundstelle wäre super.
Danke für die Hilfe + Auskunft.
VG
einer schwerbehinderten Kollegin wurde bisher durch den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine ergonomische
Tastatur zur Verfügung gestellt (drahtlos, per Funkübertragung). Aus den Datenschutzgründen - oh Hilfe - wurde
diese Tastatur jetzt vom Arbeitgeber "eingezogen".
Jetzt wurde vom Arbeitgeber ein neues ärztliches Attest von der Kollegin dahingehend verlangt, dass weiterhin eine
ergonomische Tastatur benötigt wird.
Dieses Attest liegt zwischenzeitlich vor.
Die Kollegin musste dafür ca. 6,00 EURO verauslagen.
Ist der Arbeitgeber zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet? Eine Fundstelle wäre super.
Danke für die Hilfe + Auskunft.
VG