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Kosten für ein ärztliches Attest - Erstattung ?

Verfasst: Donnerstag 27. August 2020, 09:09
von Spoler
Hallo und guten Morgen,

einer schwerbehinderten Kollegin wurde bisher durch den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine ergonomische
Tastatur zur Verfügung gestellt (drahtlos, per Funkübertragung). Aus den Datenschutzgründen - oh Hilfe - wurde
diese Tastatur jetzt vom Arbeitgeber "eingezogen".

Jetzt wurde vom Arbeitgeber ein neues ärztliches Attest von der Kollegin dahingehend verlangt, dass weiterhin eine
ergonomische Tastatur benötigt wird.

Dieses Attest liegt zwischenzeitlich vor.

Die Kollegin musste dafür ca. 6,00 EURO verauslagen.

Ist der Arbeitgeber zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet? Eine Fundstelle wäre super.

Danke für die Hilfe + Auskunft.

VG

Re: Kosten für ein ärztliches Attest - Erstattung ?

Verfasst: Donnerstag 27. August 2020, 14:00
von albarracin_01
Hallo,

hier stellen sich schon im Vorfeld des Attestes Fragen:

1. Gibt es im Betrieb eine SBV? Falls ja, wurde die SBV im Vorfeld der Maßnahme informiert?
2. Wurde das Integrationsamt eingeschaltet?

Und wenn die ANin gesundheitliche Probleme mit den vom AG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln hat, sollte sie eine arbeitsmedizinische Untersuchung und/oder eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Arbeitsplatzes gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
verlangen, deren Kosten der AG gem. § 3 Abs. 3 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
der AG vollständig zu tragen hat.