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Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Mittwoch 24. Juli 2013, 12:14
von margot.haase
Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Mittwoch 24. Juli 2013, 12:43
von albarracin_01
Hallo,

unterliegt der Betrieb der Betriebsverfassung (§§ 42ff BetrVG), sind sbM in der Ruhephase der Altersteilzeit beim Blockmodell nicht mehr teilnahmeberechtigt. So zB der ErfK, Koch, §§ 42-46 BetrVG, Rn 3, der ein Teilnahmerecht nur bei "vorübergehender" Abwesenheit aus dem Betrieb einräumt).

Sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen, sind auch entsandte Beamte innerhalb der Betriebsverfassung AN des aufnehmenden Betriebes (ErfK, Koch, § 5 BetrVG, Rn 3a)

Ob das im Personalvertretungsrecht ähnlich ist, weiß ich nicht.

&Tschüß
WHoepfner

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Donnerstag 25. Juli 2013, 10:10
von williniesky
Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Bönsch

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Donnerstag 25. Juli 2013, 16:49
von margot.haase
Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Bönsch

Nein, der Arbeitgeber ist der Gleiche, nur die Bezahlung ist das Land.

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Freitag 26. Juli 2013, 08:17
von williniesky
Hallo Frau Haase,
dann haben auch die "Landesbediensteten" ein Teilnahmerecht. Bitte noch mal im entsprechenden PersVG oder dem Betriebsverfassungsgesetz nachsehen, wer an der Personalversammlung oder der Betriebsversammlung teilnimmt. Das ergibt sich aus § 95 Abs.6 Satz 2 SGB IX.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Verfasst: Freitag 26. Juli 2013, 08:29
von ulrike.huebler
Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.
Hallo Frau Haase,

hier unsere Antwort vom Integrationsamt aus Sachsen:
Nicht wählbar für das Amt der Schwerbehindertenvertretung sind Beschäftigte während der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell). Analog richtet sich das aktive Wahlrecht zu den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung nach der tatsächlichen Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen (nach dem Wortlaut des § 94 Abs. 1. S. SGB IX). Schwerbehinderte Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) sind nicht wahlberechtigt, da sie vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Und daraus folgt m. E., dass sie auch nicht zur Schwerbehindertenversammlung eingeladen werden müssen.

Ich hoffe Ihnen damit in dieser Problematik weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
U. Hübler