Nachweis sB Eigenschaft im Bewerbungsverfahren
Verfasst: Mittwoch 29. Juli 2020, 18:17
Hallo,
muss ein Bewerber (Stelleausschreibung privater Arbeitgeber) mit GdB 40 einen Nachweis vorlegen um den Status nachzuweisen? AG lehnt Einsicht der SBV in die Bewerbungsunterlagen mit Hinweis auf nicht vorlegeten Nachweis ab.
Das BAG verlangt von schwerbehinderten Bewerbern, dass sie auf ihre Schwerbehinderung entweder im eigentlichen Bewerbungsschreiben (Anschreiben) oder im Lebenslauf hinweisen, so dass der Arbeitgeber ohne große Mühe "auf einen Blick" weiß, mit wem er es zu tun hat. Nicht aber die Vorlage eines Nachweises.
Sehe ich das richtig?
muss ein Bewerber (Stelleausschreibung privater Arbeitgeber) mit GdB 40 einen Nachweis vorlegen um den Status nachzuweisen? AG lehnt Einsicht der SBV in die Bewerbungsunterlagen mit Hinweis auf nicht vorlegeten Nachweis ab.
Das BAG verlangt von schwerbehinderten Bewerbern, dass sie auf ihre Schwerbehinderung entweder im eigentlichen Bewerbungsschreiben (Anschreiben) oder im Lebenslauf hinweisen, so dass der Arbeitgeber ohne große Mühe "auf einen Blick" weiß, mit wem er es zu tun hat. Nicht aber die Vorlage eines Nachweises.
Sehe ich das richtig?