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Zahlung der Entschädigung: über 6 Wochen Coronaerkrankung

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2020, 08:25
von Markus.Karger
Im Fall einer Corona Erkrankung steht folgendes auf der BIH Seite:

Zahlung der Entschädigung:
In den ersten sechs Wochen wird eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls erstattet. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung auf Antrag des Betroffenen bei der zuständigen Versorgungsverwaltung an diesen direkt gezahlt. Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkasse.

Das wäre im Klartext nach 6 wöchiger Lohnfortzahlung springt nicht die Krankenkasse ein sondern die zuständige Versorgungsverwaltung?
Springt hier nicht die Krankenkasse mit Krankengeld ein?

https://www.sozialeentschaedigung.de/Ta ... index.html

Re: Zahlung der Entschädigung: über 6 Wochen Coronaerkrankung

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2020, 08:46
von Ulrich.Römer
Hallo,
auf der BIH-Seite steht nicht
Im Fall einer Corona Erkrankung steht folgendes auf der BIH Seite:
sondern
Beschäftigte und Selbstständige, die wegen eines Coronavirus-Verdachts in Quarantäne geschickt werden....
Es geht bei der Entschädigung hier nur um behördlich angeordnete Quarantäne, nicht um eine Entschädigung bei Erkrankung!