Bürokraft - Ab wann steht der SBV eine zu
Verfasst: Freitag 3. Juli 2020, 07:21
Hallo an alle,
nach § 179 (8) SGB IX steht der SBV eine Bürokraft i"m erforderlichen Umfang" zu. Was sind die Voraussetzungen hierfür. Habe leider nichts gefunden.
Danke für Eure Meinungen/Ratschläge.
Viele Grüße
Stefan
nach § 179 (8) SGB IX steht der SBV eine Bürokraft i"m erforderlichen Umfang" zu. Was sind die Voraussetzungen hierfür. Habe leider nichts gefunden.
Danke für Eure Meinungen/Ratschläge.
Viele Grüße
Stefan