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Bürokraft - Ab wann steht der SBV eine zu

Verfasst: Freitag 3. Juli 2020, 07:21
von Stefan81
Hallo an alle,

nach § 179 (8) SGB IX steht der SBV eine Bürokraft i"m erforderlichen Umfang" zu. Was sind die Voraussetzungen hierfür. Habe leider nichts gefunden.
Danke für Eure Meinungen/Ratschläge.

Viele Grüße
Stefan

Re: Bürokraft - Ab wann steht der SBV eine zu

Verfasst: Freitag 3. Juli 2020, 08:40
von albarracin_01
Hallo,

die Notwendigkeit einer eigenen Bürokraft muß im Einzelfall nachgewiesen werden. Da gibt es keinen Automatismus.
Statt einer Bürokraft können zB auch Stellis für die notwendige Büroarbeit herangezogen werden.