Hallo an alle,
nach § 179 (8) SGB IX steht der SBV eine Bürokraft i"m erforderlichen Umfang" zu. Was sind die Voraussetzungen hierfür. Habe leider nichts gefunden.
Danke für Eure Meinungen/Ratschläge.
Viele Grüße
Stefan
Bürokraft - Ab wann steht der SBV eine zu
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Bürokraft - Ab wann steht der SBV eine zu
Hallo,
die Notwendigkeit einer eigenen Bürokraft muß im Einzelfall nachgewiesen werden. Da gibt es keinen Automatismus.
Statt einer Bürokraft können zB auch Stellis für die notwendige Büroarbeit herangezogen werden.
die Notwendigkeit einer eigenen Bürokraft muß im Einzelfall nachgewiesen werden. Da gibt es keinen Automatismus.
Statt einer Bürokraft können zB auch Stellis für die notwendige Büroarbeit herangezogen werden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang