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Arbeitsstunden

Verfasst: Sonntag 28. Juni 2020, 10:29
von Wendelin.Bleile
Ich bin Schwehrbehindert 60%,Ich arbeite 42Stunden 5Tage-Woche,mein Schef sagte:wen ich 40Stunden5Tage-Woche arbeite dan muß er Festgehalt auch kürzen.Darf er das machen?.

Re: Arbeitsstunden

Verfasst: Sonntag 28. Juni 2020, 12:34
von albarracin_01
Hallo,

grundsätzlich ist eine Teilzeitregelung natürlich mit einer Anpassung der Vergütung an den Beschäftigungsprozentsatz verbunden. Das gilt für alle AN - unabhängig von Behinderung.

Im Einzelfall kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. welche zusätzlichen Regelungen wie zB ein Tarifvertrag evtl. zu beachten sind.