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Anspruch auf Herausgabe einer Arbeitsanweisung für Dienststellenleiter?

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 07:59
von countdoku
Guten Morgen zusammen,

ich bin im öffentlichen Dienst. Es existiert eine Arbeitsanweisung explizit für Dienststellenleiter, in der unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, Einstellungsverfahren usw. geklärt sind.
Laut Dienststellenleiter haben wir lediglich Anspruch auf Einsicht und nicht auf Herausgabe.
Ist das so richtig?
Das gleiche gilt für eine andere Arbeitsanweisung, in der der Auswahlprozess der Azubis geregelt ist.

Lg und Danke :)

Re: Anspruch auf Herausgabe einer Arbeitsanweisung für Dienststellenleiter?

Verfasst: Donnerstag 18. Juni 2020, 14:41
von Ulrich.Römer
Hallo countdoku,
ich sehe darin mal wieder eine ganz enge Auslegung von § 178 Abs. 2 SGB IX. Dort ist halt nur die Pflicht zur Unterrichtung und umfassenden Information genannt. So eng ausgelegt könnte der Arbeitgeber auch einfach nur erzählen, was in der Arbeitsanweisung steht und hätte damit seine Unterrichtungspflicht erfüllt.

Re: Anspruch auf Herausgabe einer Arbeitsanweisung für Dienststellenleiter?

Verfasst: Donnerstag 18. Juni 2020, 14:49
von CVedder
Was sagt der Personalrat denn dazu und was sind die wesentlichen Inhalte dieses Geheimpapiers?

Grüße
Christian Vedder