ich bin im öffentlichen Dienst. Es existiert eine Arbeitsanweisung explizit für Dienststellenleiter, in der unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, Einstellungsverfahren usw. geklärt sind.
Laut Dienststellenleiter haben wir lediglich Anspruch auf Einsicht und nicht auf Herausgabe.
Ist das so richtig?
Das gleiche gilt für eine andere Arbeitsanweisung, in der der Auswahlprozess der Azubis geregelt ist.
Lg und Danke
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