Teilzeit Verteilung der Stunden?
Verfasst: Montag 15. Juni 2020, 21:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 1983 in einem Großkonzern beschäftigt. Wegen meiner Schwerbehinderung 40% mit Gleichstellung habe ich seit 5 Jahren einen Teilzeitvertrag mit 32 Std. wöchentlich. Die Verteilung der Arbeitszeit wurde damals wegen meiner massiven gesundheitlichen Probleme von Montag bis Donnerstag mit täglich 8 Std. in einer BAM Sitzung mit BER, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung und Abteilungsleiter festgelegt. Eine zusammenhängende Erholungsphase von Freitag bis Sonntag wurde mir so ermöglicht.
Da sich mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat und ich in einer Fachklinik mit Krankschreibung behandelt werden musste, wurde ich nun wegen der Corona Pandemie ohne Unterbrechung den zweiten Monat in Kurzarbeit geschickt.
Seit April 2020 habe ich jetzt einen Behinderungsgrad von 50% mit Ausweis erhalten.
Nun meine Frage: Kann die Verteilung der 32 Std. wöchentlich durch den Arbeitgeber auf 6,4 Std. auf fünf Tage abgeändert werden. Ich hätte so den Freitag nicht mehr frei und eine verkürzte Erholungsphase. Ich habe die Befürchtung dass die Verteilung der Stunden durch die Coronakriese gekippt werden soll. Im Zeitnachweis werden seit der Teilzeit pro Tag 6,4 Std. verrechnet.
Die Schwerbehinderten-Vertretung geht nach Tarif und Vertrag. Ein Vorwand um die Verteilung der Stunden abzuändern findet so ein Konzern immer, da hat man keine Chance. Ein erneutes BAM- Gespräch kommt bestimmt!
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ruby
ich bin seit 1983 in einem Großkonzern beschäftigt. Wegen meiner Schwerbehinderung 40% mit Gleichstellung habe ich seit 5 Jahren einen Teilzeitvertrag mit 32 Std. wöchentlich. Die Verteilung der Arbeitszeit wurde damals wegen meiner massiven gesundheitlichen Probleme von Montag bis Donnerstag mit täglich 8 Std. in einer BAM Sitzung mit BER, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung und Abteilungsleiter festgelegt. Eine zusammenhängende Erholungsphase von Freitag bis Sonntag wurde mir so ermöglicht.
Da sich mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat und ich in einer Fachklinik mit Krankschreibung behandelt werden musste, wurde ich nun wegen der Corona Pandemie ohne Unterbrechung den zweiten Monat in Kurzarbeit geschickt.
Seit April 2020 habe ich jetzt einen Behinderungsgrad von 50% mit Ausweis erhalten.
Nun meine Frage: Kann die Verteilung der 32 Std. wöchentlich durch den Arbeitgeber auf 6,4 Std. auf fünf Tage abgeändert werden. Ich hätte so den Freitag nicht mehr frei und eine verkürzte Erholungsphase. Ich habe die Befürchtung dass die Verteilung der Stunden durch die Coronakriese gekippt werden soll. Im Zeitnachweis werden seit der Teilzeit pro Tag 6,4 Std. verrechnet.
Die Schwerbehinderten-Vertretung geht nach Tarif und Vertrag. Ein Vorwand um die Verteilung der Stunden abzuändern findet so ein Konzern immer, da hat man keine Chance. Ein erneutes BAM- Gespräch kommt bestimmt!
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ruby